Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Synode
(griech. = gemeinsamerWeg), fachliche Bezeichnung für eine kirchliche Zusammenkunft mit den Aufgaben gemeinsamer Beratung, Konsensbildung u. gegebenenfalls der Entscheidungen. Ihre Anfänge gehen auf das 2. Jh. zurück. Im kirchlichen Altertum waren Synoden dauerhafte Institutionen in Diözesen u. Kirchenprovinzen (z.T. nur Versammlungen von Amtsträgern, z.T. gemeinsam mit ”Laien“); Synoden, auf denen faktisch die Gesamtkirche repräsentiert war, heißen ”ökumenische Konzilien“. – In röm.-kath. Sicht bedürfen Beschlüsse von Diözesansynoden u. Konzilien zur Rechtskräftigkeit der Bestätigung durch den Papst. An sich bestehen keine theol. Schwierigkeiten gegen eine kollegiale u. synodale Leitung der kath. Kirche unter der Voraussetzung einer freiwilligen Reduktion des päpstlichen Jurisdiktionsprimats. Ansätze zu einer effektivenWiederbelebung der synodalen Praxis in der kath. Kirche (Trient, II. [c darkviolet]Vaticanum) scheiterten am röm. Zentralismus. Die sog. Bischofssynode ist ein reines Beratungsgremium. – Von größter Bedeutung sind die Synoden in den orthodoxen Kirchen. Auf unterschiedlichen Stufen bringen sie die ostkirchliche pneumatologische u. eucharistische Ekklesiologie ereignishaft zum greifbaren Ausdruck. Ihre Entscheidungen müssen mit dem Glaubensbewußtsein der jeweiligen Kirchengemeinschaft (Diözese, Region; ”Große S.“ aller Landeskirchen) übereinstimmen u. werden daher von dieser bestätigt oder verworfen. – Vom französischen Calvinismus des 16. Jh. ausgehend entstanden in mehreren aus der Reformation hervorgegangenen Landeskirchen Synodalverfassungen, die im 19. u. 20. Jh. rechtlich weiter ausgebaut wurden.
(griech. = gemeinsamerWeg), fachliche Bezeichnung für eine kirchliche Zusammenkunft mit den Aufgaben gemeinsamer Beratung, Konsensbildung u. gegebenenfalls der Entscheidungen. Ihre Anfänge gehen auf das 2. Jh. zurück. Im kirchlichen Altertum waren Synoden dauerhafte Institutionen in Diözesen u. Kirchenprovinzen (z.T. nur Versammlungen von Amtsträgern, z.T. gemeinsam mit ”Laien“); Synoden, auf denen faktisch die Gesamtkirche repräsentiert war, heißen ”ökumenische Konzilien“. – In röm.-kath. Sicht bedürfen Beschlüsse von Diözesansynoden u. Konzilien zur Rechtskräftigkeit der Bestätigung durch den Papst. An sich bestehen keine theol. Schwierigkeiten gegen eine kollegiale u. synodale Leitung der kath. Kirche unter der Voraussetzung einer freiwilligen Reduktion des päpstlichen Jurisdiktionsprimats. Ansätze zu einer effektivenWiederbelebung der synodalen Praxis in der kath. Kirche (Trient, II. [c darkviolet]Vaticanum) scheiterten am röm. Zentralismus. Die sog. Bischofssynode ist ein reines Beratungsgremium. – Von größter Bedeutung sind die Synoden in den orthodoxen Kirchen. Auf unterschiedlichen Stufen bringen sie die ostkirchliche pneumatologische u. eucharistische Ekklesiologie ereignishaft zum greifbaren Ausdruck. Ihre Entscheidungen müssen mit dem Glaubensbewußtsein der jeweiligen Kirchengemeinschaft (Diözese, Region; ”Große S.“ aller Landeskirchen) übereinstimmen u. werden daher von dieser bestätigt oder verworfen. – Vom französischen Calvinismus des 16. Jh. ausgehend entstanden in mehreren aus der Reformation hervorgegangenen Landeskirchen Synodalverfassungen, die im 19. u. 20. Jh. rechtlich weiter ausgebaut wurden.