Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Successio apostolica
   (lat. = apostolische Nachfolge), ein Begriff der kath. u. ev. Theologie des Amtes, der zwei wesentliche Aspekte umfaßt. Von grundlegender Bedeutung für die Existenz von Christentum u. Kirche ist die Frage, ob u. inwiefern Christentum u. Kirche im ganzen im Glauben der ersten Jüngerinnen u. Jünger Jesu u. der Apostel stehen u. ihnen ”nachfolgen“, also die Frage nach Identität u. Kontinuität des heutigen Glaubens mit dem des Anfangs. Es besteht ein ökumenischer Konsens darüber, daß dies der wichtigere Aspekt der S. a. ist. Der zweite Aspekt betrifft die Legitimation des kirchlichen Amtes (mit seinen ”Vollmachten “) durch seine ”gültige“ Herkunft von den Aposteln, die auf der Überzeugung beruht, daß in der Berufung der Zwölf durch Jesus u. in der Ausgestaltung des Amtes unter den Impulsen des Heiligen Geistes derWille Gottes zur Entstehung der Kirche u. ihres Amtes zum Ausdruck kam. Die kath. Theologie unterscheidet hier eine S. a. durch sakramentaleWeihe durch ”rechtmäßig geweihte“ Bischöfe als Nachfolger der Apostel u. eine S. a. durch rechtlich geordnete volle Zugehörigkeit eines Amtsträgers zur Institution Kirche mit dem Papst als dem legitimen Nachfolger des ”Hauptes des Apostelkollegiums“. Die Legitimität eines Bischofsamtes wurde schon in der alten Kirche (besonders durch Irenäus von Lyon † um 202) dadurch zu begründen versucht, daß sich ein Bischofssitz in direkter oder indirekter Form auf einen Apostel zurückführen ließe (”Bischofslisten“). Von da her wurde die ”Gültigkeit“ einer Bischofsweihe danach beurteilt, ob sie durch ”gültig“, d. h. in der Abfolge der Weihen durch Handauflegung u. Gebet seit der Zeit der Apostel stehende, geweihte Bischöfe erfolgte. In der kath. Kirche ist allgemein anerkannt, daß es auch außerhalb der röm.-kath. Kirche solche ”gültig“ geweihte Bischöfe, z. B. in den orthodoxen Ostkirchen u. bei den Altkatholiken, gibt. Infolge der begründeten Zweifel an der Vollständigkeit u. Korrektheit von historischen Bischofslisten verstand das II. Vaticanum die S. a. vom Gedanken der Kollegialität her: Die Gesamtheit der Bischöfe mit dem Papst an der Spitze ist in S. a. Nachfolger des Apostelkollegiums mit Petrus an der Spitze; der einzelne Bischof steht als Mitglied dieses Kollegiums in der Nachfolgerschaft der Apostel (LG 20 , 22 u. ö.). In ökumenischen Gesprächen zeichnet sich als ein Hauptproblem das Thema des Weihesakraments ab. Theol. wird diskutiert, warum neben der Amtsnachfolge nicht auch die Nachfolge in Prophetie u. Charismen Aufmerksamkeit fand.
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