Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Subsidiarität
   (lat. = Grundsatz des ”subsidiums“, hilfreichen Beistands) bezeichnet in manchen Gesellschaftstheorien u. vor allem in der kath. Soziallehre das Verhältnis größerer Gemeinschaften zu kleineren u. das Verhältnis der Gemeinschaft zum einzelnen Menschen im Sinn einer Verpflichtung zum hilfreichen Dienst. Es besagt, daß eine größere Gemeinschaft (oder eine Autorität) nicht das an sich ziehen darf, was die kleinere (oder das Untergeordnete) zu leisten vermag. Bei größeren Sozialgebilden fördert das Subsidiaritätsprinzip das Engagement kleinerer Gruppen u. Verbände; in allen Gemeinschaften dient die Einhaltung dieses Prinzips der Mitbestimmung bei Entscheidungen. Die Respektierung des Subsidiaritätsprinzips durch die römische Kirchenleitung wäre eine Konsequenz aus dem Verständnis des Bischofs u. der bischöflichen Kollegialität u. ein Erfordernis bei einer ökumenischen Neugestaltung des päpstlichen Dienstes.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Subsidiarität