Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Schlüsselgewalt
   ein Begriff der Theologie des Amtes. In frühjüdischer Anschauung, mannigfach im NT bezeugt, stehen die ”Schlüssel“ im Zusammenhang mit dem Eingehen in das Reich Gottes. (Der erhöhte Jesus Christus schreibt sich auch die ”Schlüssel“ des Todes u. des Totenreiches zu: Offb 1, 18.) Die ”Schlüssel“ sind Gottes Eigentum, manchmal aber menschlichen Beauftragten übergeben; sie gehören zum Heilsweg u. bedeuten nicht das Heil selber. NachMt 16, 19 hat Jesus sie dem Petrus anvertraut, der damit als bevollmächtigter Verwalter in jener Heilsinstitution bezeichnet wird, die die Kirche ist. Die Sch. darf nicht mit der Vollmacht des Bindens und Lösens identifiziert werden, da die Bilder disparate Inhalte haben u. da die Sch. nur dem Petrus zugesagt wurde. In der Zeit der Kirchenväter wurde die Sch. im Zusammenhang mit der Sündenvergebung (Bußsakrament) behandelt; sie wurde von Hieronymus († 419) u. Leo I. († 461) für den Primat des Bischofs von Romals des Nachfolgers des Petrus in Anspruch genommen. Schon früher schrieb man sie den Bischöfen zu (Cyprian †258). In der scholastischen Tradition umfaßte die Sch. (”potestas clavium“) sakramentale u. kirchenrechtliche Vollmachten. Sch. ist auch ein Begriff der reformatorischen Tradition, die sie prinzipiell allen Getauften, in besonderer Weise den bevollmächtigten Amtsträgern zuschrieb (Kirchenregiment, Kirchenzucht). In der Gegenwart ist der Begriff (nicht die Sache) Sch. in den Hintergrund getreten.
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