Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Sakramententheologie
bezeichnet in der klassischen Theologie die wissenschaftliche Reflexion über Herkunft, Wesen, Wirkweise u. Praxis der Sakramente sowie den dogmatischen Traktat S., der die allgemeine Sakramentenlehre u. die Darstellung der einzelnen Sakramente enthielt. Die patristischen Überlegungen zur Heilsökonomie, zu den hl. Zeichen u. zu den Inhalten von Taufe u. Eucharistie (vor allem bei Augustinus †430) waren für die spätere S. von großer Bedeutung, aber ein eigentlicher Traktat ”über die Sakramente“ konnte vor der Diskussion u. Erarbeitung eines Oberbegriffs ”Sakrament“ nicht entstehen. So beginnt die S. im technischen Sinn erst Mitte des 12. Jh. Einflußreich war die Systematisierung bei Thomas von Aquin († 1274), der die allgemeine S. unter Einbeziehung der Ekklesiologie geschlossen darstellte u. die einzelnen Sakramente später folgen ließ. Für die klassische Dogmatik waren seit der Wende vom 16. zum 17. Jh. damit Struktur u. Inhalte der S. vorgegeben. Die lutherische Theologie trägt sakramententheol. Überlegungen überwiegend im Zusammenhang mit Taufe u. Abendmahl vor. Die reformierte Tradition kennt eine der allgemeinen S. entsprechende Zeichen-Theorie. Die S. der orthodox-ostkirchlichen Theologie ist wie die röm.-kath. S. strukturiert. Die Erneuerung der kath. Theologie im 20. Jh. hatte Vorschläge zu einer Neuordnung zur Folge, wonach die allgemeine S. der Ekklesiologie mit entsprechenden Bezügen zu Christologie, Pneumatologie u. [c darkviolet]Gnadenlehre zugeordnet werden sollte, während die Einzelsakramente an verschiedenen Stellen bei der theol. Erörterung wesentlicher Situationen der kirchlichen Praxis u. des christlichen Lebens behandelt werden könnten. Diese Vorschläge, die vermeiden helfen, daß die einzelnen Sakramente nur als gleichartige ”Fälle“ des Oberbegriffs Sakrament schematisiert werden u. die S. unter die Vorherrschaft des Kirchenrechts gerät, wurden in einigen Handbüchern realisiert. Da die Sakramente liturgische Symbolhandlungen der Kirche sind, muß die S. nicht zwangsläufig bei der Dogmatik verbleiben; sie könnte in die Liturgiewissenschaft integriert werden, wo diese sich als Theologie versteht u. nicht rein historisch-deskriptiv u. exklusiv praktisch orientiert ist.
bezeichnet in der klassischen Theologie die wissenschaftliche Reflexion über Herkunft, Wesen, Wirkweise u. Praxis der Sakramente sowie den dogmatischen Traktat S., der die allgemeine Sakramentenlehre u. die Darstellung der einzelnen Sakramente enthielt. Die patristischen Überlegungen zur Heilsökonomie, zu den hl. Zeichen u. zu den Inhalten von Taufe u. Eucharistie (vor allem bei Augustinus †430) waren für die spätere S. von großer Bedeutung, aber ein eigentlicher Traktat ”über die Sakramente“ konnte vor der Diskussion u. Erarbeitung eines Oberbegriffs ”Sakrament“ nicht entstehen. So beginnt die S. im technischen Sinn erst Mitte des 12. Jh. Einflußreich war die Systematisierung bei Thomas von Aquin († 1274), der die allgemeine S. unter Einbeziehung der Ekklesiologie geschlossen darstellte u. die einzelnen Sakramente später folgen ließ. Für die klassische Dogmatik waren seit der Wende vom 16. zum 17. Jh. damit Struktur u. Inhalte der S. vorgegeben. Die lutherische Theologie trägt sakramententheol. Überlegungen überwiegend im Zusammenhang mit Taufe u. Abendmahl vor. Die reformierte Tradition kennt eine der allgemeinen S. entsprechende Zeichen-Theorie. Die S. der orthodox-ostkirchlichen Theologie ist wie die röm.-kath. S. strukturiert. Die Erneuerung der kath. Theologie im 20. Jh. hatte Vorschläge zu einer Neuordnung zur Folge, wonach die allgemeine S. der Ekklesiologie mit entsprechenden Bezügen zu Christologie, Pneumatologie u. [c darkviolet]Gnadenlehre zugeordnet werden sollte, während die Einzelsakramente an verschiedenen Stellen bei der theol. Erörterung wesentlicher Situationen der kirchlichen Praxis u. des christlichen Lebens behandelt werden könnten. Diese Vorschläge, die vermeiden helfen, daß die einzelnen Sakramente nur als gleichartige ”Fälle“ des Oberbegriffs Sakrament schematisiert werden u. die S. unter die Vorherrschaft des Kirchenrechts gerät, wurden in einigen Handbüchern realisiert. Da die Sakramente liturgische Symbolhandlungen der Kirche sind, muß die S. nicht zwangsläufig bei der Dogmatik verbleiben; sie könnte in die Liturgiewissenschaft integriert werden, wo diese sich als Theologie versteht u. nicht rein historisch-deskriptiv u. exklusiv praktisch orientiert ist.