Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Sakramentalien
ist in der kath. Theologie eine Bezeichnung für Riten, die nicht von Jesus Christus her direkt begründbar, von der Kirche eingeführt sind, um in einer gewissen ”Nachahmung der Sakramente“ (CIC von 1983 can. 1166 ff.; II. Vaticanum SC 60 ) aufgrund des Gebets der Kirche das menschliche Leben, die Lebenswelt u. Schöpfung im ganzen zu ”heiligen“, d. h. sich zur Herrschaft Gottes über alles zu bekennen. Zu den S. gehören Weihen u. Segnungen (Konsekrationen, Benediktionen). FürbittendeWeihegebete beziehen sich z. B. auf Lebensentscheidungen oder Funktionsbestellungen (Mönchs-, Jungfrauen-, Abtsweihe) oder auf Dinge, die exklusiv in liturgischen Dienst gestellt werden (Kirchen, Altäre, Glocken, Weihwasser). Gesegnet werden Personen, wobei die optative Segensformel deutlich anzeigt, daß die Segnung so wie die Weihe ihrem Wesen nach fürbittendes Gebet ist. Der Segen der Eltern für die Kinder ist nicht minderen Ranges als ein bischöflicher oder päpstlicher Segen, denn auch ”Laien“ können segnen (II. Vaticanum SC 79 , 2; CIC von 1983 can. 1168). Gesegnet werden auch Dinge, bei deren Benützung man das fürbittende Gebet der Kirche als hilfreich versteht (Häuser, Autos, Trauringe). – Als sinnvolle u. an sich authentische religiöse Vollzüge, die die Bereiche des Greifbaren u. Leibhaften mit zur Geltung bringen, dürfen die S. nach kirchlicher Lehre nicht verworfen werden, jedoch ist ihr Gebrauch dem einzelnen Menschen u. seinem Glauben anheimgestellt. Die Gefahr abergläubischer u. magischer Vorstellungen ist nicht zu übersehen.
ist in der kath. Theologie eine Bezeichnung für Riten, die nicht von Jesus Christus her direkt begründbar, von der Kirche eingeführt sind, um in einer gewissen ”Nachahmung der Sakramente“ (CIC von 1983 can. 1166 ff.; II. Vaticanum SC 60 ) aufgrund des Gebets der Kirche das menschliche Leben, die Lebenswelt u. Schöpfung im ganzen zu ”heiligen“, d. h. sich zur Herrschaft Gottes über alles zu bekennen. Zu den S. gehören Weihen u. Segnungen (Konsekrationen, Benediktionen). FürbittendeWeihegebete beziehen sich z. B. auf Lebensentscheidungen oder Funktionsbestellungen (Mönchs-, Jungfrauen-, Abtsweihe) oder auf Dinge, die exklusiv in liturgischen Dienst gestellt werden (Kirchen, Altäre, Glocken, Weihwasser). Gesegnet werden Personen, wobei die optative Segensformel deutlich anzeigt, daß die Segnung so wie die Weihe ihrem Wesen nach fürbittendes Gebet ist. Der Segen der Eltern für die Kinder ist nicht minderen Ranges als ein bischöflicher oder päpstlicher Segen, denn auch ”Laien“ können segnen (II. Vaticanum SC 79 , 2; CIC von 1983 can. 1168). Gesegnet werden auch Dinge, bei deren Benützung man das fürbittende Gebet der Kirche als hilfreich versteht (Häuser, Autos, Trauringe). – Als sinnvolle u. an sich authentische religiöse Vollzüge, die die Bereiche des Greifbaren u. Leibhaften mit zur Geltung bringen, dürfen die S. nach kirchlicher Lehre nicht verworfen werden, jedoch ist ihr Gebrauch dem einzelnen Menschen u. seinem Glauben anheimgestellt. Die Gefahr abergläubischer u. magischer Vorstellungen ist nicht zu übersehen.