Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Rezeption
   (lat. = das Annehmen, Übernehmen) bedeutet die zustimmende Annahme einer Botschaft oder einerWeisung durch den oder die Adressaten. Die Aneignung des Glaubens, seiner Inhalte u. seiner sprachlichen Formulierungen kann als Rezeptionsgeschehen verstanden werden. Eine einwilligende Annahme nur aufgrund einer formalen Autorität mit ihrer Gehorsamsforderung ist keine R. Authentische R. setzt das Fehlen jeder Art von Zwang, das argumentative Bemühen um Überzeugung u. das Werben um Konsens voraus u. besteht in freiwilliger innerer Zustimmung. Die entscheidende theol. Basis für die Geltung der R. in der Kirche sind die Freiheit des Glaubens (II. Vaticanum DH 10 ) u. des [c darkviolet]Gewissens (Religionsfreiheit). Kirchen- u. theologiegeschichtlich waren die R. des biblischen Kanons u. die R. oder Nichtrezeption von Konzilsentscheidungen von großer Bedeutung. Die Ekklesiologie beschäftigt sich seit etwa 1970 zunehmend mit der R. u. ihren Bedingungen. Seit etwa 1980 stellt sich angesichts wachsender ökumenischer Verständigung in Expertengruppen bei einzelnen Problemzusammenhängen die Frage nach der R. in den Ortskirchen u. Gemeinden. In reformatorischer Sicht ist der Nachweis der Übereinstimmung einer Vorlage mit der Heiligen Schrift die Vorbedingung für eine R. In amtlicher kath. Sicht sind eine dogmatisch verbindliche oder eine nur authentische u. definitive Lehrerklärung sowie eine disziplinarischeWeisung rechtsgültig auch ohne R., doch können solche Erklärungen u. Weisungen aus verschiedenen Gründen (fehlender Nachweis des Zusammenhangs mit der Offenbarung Gottes, mit fundamentalen Glaubensinhalten; Mißachtung des Glaubenssinns, des ökumenischen Taktgefühls, der konkreten menschlichen Lebenssituationen, des legitimen Pluralismus in Theologie u. Spiritualität; Nichtberücksichtigung humanwissenschaftlicher Erkenntnisse) wirkungslos bleiben. Da die Verweigerung einer R. nicht gleichbedeutend mit der öffentlichen Verbreitung eines Widerspruchs ist, kann sie nicht als Häresie oder [c darkviolet]Schisma angesehen werden. In kath. kirchenrechtlicher Sicht ist eine ”Norm“ der genannten Art mit ihrer Veröffentlichung (Zustellung) durch die Autorität formell gültig auch ohne Zustimmung der Empfänger, verpflichtet aber nicht, wenn die R. verweigert wird (”legitime Verhinderung der Wirksamkeit u. Durchsetzung eines Gesetzes durch allgemeine Nichtbefolgung“). Dies gilt auch bei päpstlichen ”Weisungen“.
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