Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Relativismus
   (lat. = Lehre von der verhältnismäßigen Geltung) bezeichnet die Auffassung, daß es eine universell geltende Wahrheit u. eine für alle Menschen geltende Sittlichkeit nicht gibt. Im Hinblick auf die Erkenntnis der Wahrheit weist der R. auf subjektive, veränderliche Bedingungen hin, die die Erkenntnis stärker beeinflussen als die objektiven Erkenntnisgegenstände. Solche Bedingungen sind mit dem sozio-kulturellen Kontext, mit psychischen Stimmungen, ökonomischen Verhältnissen usw. gegeben. Der ethische R. sieht die Grundsätze des moralischen Handelns ebenfalls von unterschiedlichen individuellen, kulturellen u. a. Faktoren bestimmt u. bestreitet die Existenz vernünftig begründbarer, allgemein verpflichtender ethischer Normen. Falls der radikale R. behauptet, der Mensch habe (in Erkenntnis u. Ethik) Verbindlichkeiten nur durch ein bestimmtes endliches System, neben dem es andere gleichberechtigte Systeme gebe, widerlegt er sich selber, weil eine solche These, wenn sie auf ein bestimmtes System bezogen wird, von diesem als falsch abgelehnt werden kann. In theol. Sicht existieren objektive Wirklichkeiten u. ”von außen“ gestiftete Verhältnisse zu ihnen, die nicht bloße Sätze u. Systeme sind u. die ”heilsentscheidend “ sind. Das Bekenntnis, daß Jesus wahrhaft vom Tod erweckt wurde, kann nicht relativistisch versöhnt werden mit der Aussage, er sei nicht auferstanden. Das Zutreffende am R. ist, daß alle universellen Geltungsansprüche (inWahrheitserkenntnis u. Sittlichkeit), sobald sie sprachlich formuliert werden, unter dem Einfluß kontextueller Faktoren formuliert werden, u. daß sie infolge der Geschichtlichkeit intensiv u. extensiv wachsen u. verändert werden können, so daß es statisch-zeitlosen, endgültigen ”Besitz“ nicht geben kann.
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