Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Regula fidei
   (lat. = Regel, Norm des Glaubens) geht als theol. Begriff auf Irenäus von Lyon († um 202) zurück, der das Glaubenszeugnis der apostolischen Zeit (Apostel) als verbindlich für jedes spätere christliche Glaubensverständnis bezeichnete. Bei ihm u. bei anderen diente der Rückgriff auf diese R. f. in erster Linie der Abwehr irriger u. die Einheit der Kirche zerstörender Auffassungen. Auch die Zusammenfassung der wesentlichen Glaubensinhalte in Glaubensbekenntnissen kann R. f. genannt werden. Schon im kirchlichen Altertum wurde erkannt, daß die Pluralität der Glaubensformulierungen u. -interpretationen es verbieten, ”den Glauben“ vermeintlich erschöpfend in einer sprachlich u. inhaltlich starren R. f. zu konzentrieren, u. daß er eine aktuelle, aus dem Glaubenssinn u. dem Konsens der Glaubenden entstehende Gestalt aufweist. So gelangte eine von Vinzenz von Lérins († vor 450) aufgestellte R. f. zu weitgehender theol. Anerkennung: Katholisch, d. h. rechtgläubig ist, was zu allen Zeiten u. an allen Orten von allen geglaubt wurde. Aktuelle u. ökumenische Bedeutung hat das Thema einer R. f. durch den Anspruch des röm.-kath. [c darkviolet]Lehramts, selber die ”nächste R. f.“ zu sein. Er entstand als Reaktion gegen das reformatorische Verständnis der Sola Scriptura u. der Selbstinterpretation der Heiligen Schrift. Er macht die Suche nach einem Konsens über das gegenseitige Verhältnis von Schrift u. Tradition, Lehramt u. individuellem Glaubenssinn notwendig.
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