Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Qualifikationen, theologische
   (Zensuren)   sind Einschätzungen theologischer Thesen (Lehrsätze) unter dem Gesichtspunkt der Frage, mit welchemMaß an Sicherheit ihre Übereinstimmung mit der Offenbarung Gottes oder ihr Widerspruch zu ihr festgestellt werden kann. Solche Q. gehen zwar zurück auf Formeln, mit denen vom NT an u. von alten Konzilien usw. vor allem Irrtümer qualifiziert wurden (Bann), im fachtechnischen Sinn wurden sie jedoch erst von der scholastischen Theologie ausgebildet. Wird eine These als falsch bezeichnet, dann wird die negative Qualifikation ”Zensur“ genannt. Mit der Erstellung detaillierter Listen befaßten sich vom 13. Jh. an einzelne Theologen, doch verwendeten auch amtliche kirchliche Instanzen (Konzil von Konstanz; Lehrentscheid gegen die Synode von Pistoia) gestufte Zensurlisten, ohne daß dieser Prozeß zu einem verbindlichen System geführt hätte. Hier werden nur die wichtigsten genannt. Ein Lehrsatz, der eindeutig u. ausdrücklich in der im Glauben bindenden Offenbarung Gottes enthalten ist, wird qualifiziert als mit göttlichem Glauben anzunehmen (de fide divina). Das Gegenteil heißt: Irrtum im göttlichen Glauben. Ist eine solche Offenbarungswahrheit vom kirchlichen [c darkviolet]Lehramt als solche festgestellt u. allgemein gelehrt, dann ist sie mit göttlichem u. katholischem Glauben anzunehmen (de fide divina et catholica). Das Gegenteil ist die formelle Häresie. Ist eine solche Offenbarungswahrheit dazu noch durch das außerordentliche Lehramt eines Konzils oder durch den Papst als Dogma definiert (Definition), dann ist er als definierten Glaubens (de fide definita) qualifiziert; seine Annahme im Glauben u. sein Gegenteil wie eben. Mit bloß kirchlichem Glauben (de fide ecclesiastica) wäre eine These anzunehmen, die nicht als direkt von Gott geoffenbarte Wahrheit gilt, aber vom Lehramt authentisch vorgetragen wird ([c darkviolet]Katholische Wahrheiten ). Sein Gegenteil heißt Irrtum im kirchlichen Glauben. Wenn ein Lehrsatz nach allgemeiner Lehre als eigentliche Offenbarungswahrheit anzusehen ist, vom Lehramt aber nicht deutlich u. endgültig als solche vorgetragen wird, dann wird er dem Glauben zunächst stehend (fidei proximum) genannt. Sein Gegenteil wird als häresieverdächtig bezeichnet. Als theologisch sicher (theologice certum) gilt eine These, über deren Qualität als Offenbarungswahrheit sich das Lehramt noch nicht sehr ausdrücklich geäußert hat, deren Leugnung aber deutlich u. nach überwiegenderMeinung der Theologen einer Leugnung oder indirekten Bedrohung einer Glaubenswahrheit gleichkäme (Konklusionstheologie). Sein Gegenteil heißt falscher oder verwegener (temerärer) Satz oder einfach theol. Irrtum. Die geringeren Q. tragen selbstverständliche Bezeichnungen wie: durchgängige Lehre (”sententia communis“), wahrscheinliche Meinung, ”fromme“ Ansicht, geduldete Meinung, das religiöse Empfinden verletzende Meinung (doch vgl. Ärgernis) usw. Die Q. u. Zensuren genießen in der heutigen Theologie u. Kirche kein hohes Ansehen; ihre letzte Absicht war, die Identität des Glaubens an Gottes Offenbarung in unterschiedlichen Problemu. Diskussionssituationen zu schützen u. einer Verwechslung kirchlicher Disziplinaranweisungen u. theologischer Meinungen mit Offenbarungswahrheiten vorzubeugen.
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