Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Prädestination
   (lat. = Vorherbestimmung) ist der fachliche Begriff für die ewige göttliche Verfügung, die sich ”vor aller Zeit“ auf das ewige Heil des Menschen bei Gott bezieht; der Begriff wird entweder nur positiv von der Willensverfügung Gottes zur Rettung des Menschen oder im Sinn einer doppelten P. von der Vorherbestimmung zum Heil oder zur Verwerfung verwendet; diese letztere, negative P. heißt auch Reprobation u. kann bedingt (durch nichtgöttliche Faktoren) oder unbedingt sein.   1. Biblisch. In bestimmten biblischen Texten ist von einer doppelten P. die Rede, so etwa, wenn die Unterscheidung der Menschen in Gerechte u. Sünder auf die Verfügung des souveränen Willens Gottes von Anfang an zurückgeführt wird (Sir 3, 7–15; ähnlich in Texten von Qumran), in Texten von der aktiven Verstockung von Menschen durch Gott (Paulus läßt in Röm 11, 23 f. Gottes Erbarmen über die von ihm selber bewirkte Verstockung siegen) oder in johanneischen Aussagen, daß die Menschen durch den Willen Gottes in Glaubende u. Nichtglaubende unterschieden seien (Joh 9, 39; 12, 37–40), ferner an anderen über das NT verstreuten Stellen. Aussagen des ATu. des NT über Erwählung u. Berufung sprechen nur von der positiven P. zum Heil, die Glauben fordert u. Menschen in Verantwortung einbindet.
   2. Theologiegeschichtlich-systematisch. In der Theologie der griech. Kirchenväter entwickelt sich die theol. Vorstellung von einer ”bedingten doppelten P.“: Gott sieht das gute oder böse Tun der Menschen ”im voraus“ u. verfügt dementsprechend gewährend oder verweigernd über seine Gnade. Die Lehre des Augustinus († 430) über eine doppelte P. ist von Polemik gegen den Pelagianismus, von Rigorismus u. vorgespiegelter Kenntnis über die übergroße Zahl der Verdammten geprägt. Streitigkeiten über diese extreme Position ziehen sich bis zur sog. Synode von Orange 529 hin (Semipelagianismus). Bei mittelalterlichen Auseinandersetzungen über radikale Anhänger der augustinischen doppelten P. (v. a. der Mönch Gottschalk der Sachse † um 868) wenden sich Synoden gegen sie; auf der Synode von Quierzy 853 tritt die spätere offizielle Lehrauffassung an den Tag: Der allumfassende Heilswille Gottes bedeutet eine Entschiedenheit Gottes, das ewige Heil ohne Einschränkung zu schenken; das Vorauswissen Gottes erkennt aber diejenigen, die sich mit freiem Willen der Gnade widersetzen, so daß für diese dann die P. zu einer ewigen Strafe gilt (unbedingte positive P., bedingte, vom Willen des Menschen abhängige, aber von Gott willentlich verfügte Reprobation). Die traditionelle Theologie der Scholastik kommt über diese Sicht, die sie nicht tiefer problematisiert, nicht hinaus. Für M. Luther († 1546) war der Gedanke an eine P. eher Anlaß zu einer Anfechtung, aus der nur die Zuflucht zum Glauben (Heilsgewißheit) half. J. Calvin († 1564) entschied sich für eine doppelte P., wollte aber Gott von dem Vorwurf, er werde dadurch Urheber des Bösen, freigehalten wissen. Diese Sicht lehnte das Konzil von [c darkviolet]Trient ebenso wie die Heilsgewißheit ab. In der Folge wurde das Thema der P. in den Auseinandersetzungen über die kath. Gnadensysteme mitbesprochen. Durchaus vergleichbare Dispute spielten sich in der reformatorischen Theologie ab. Ein Konsens wurde nirgendwo erzielt. Als Ausweg zeichnet sich nur die Richtung (nicht die Systematik) einer Allversöhnung (Apokatastasis) ab, so z. B. bei F. Schleiermacher († 1834) u. K. Barth († 1968), vergleichbar mit der festen Hoffnungsgewißheit bei H. U. von Balthasar († 1988) u. K. Rahner († 1984) u. a. Die neuere kath. u. ev. Theologie ist außer im Fundamentalismus vom Bekenntnis zum universalen, wirksamen Heilswillen Gottes, zu einem unbedingten Ja Gottes zu allen Menschen, gekennzeichnet, zu dem sie ihre Zuflucht nimmt, ohne zu behaupten, sie könne von sich aus die Probleme von menschlicher [c darkviolet]Freiheit u. göttlichem Heilswillen lösen.
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