Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Pflicht
   ist ein bedeutender Begriff der Moralphilosophie I. Kants († 1804) u. steht dort für den Grundsatz, daß eine Handlung (Verhaltensweise) dann u. nur dann objektiv geboten ist, wenn sie von einem unbedingten moralischen Gesetz verlangt wird. Ist diese Geltung eingesehen, u. sie ist einsehbar, weil sie von der Vernunft geboten ist (Autonomie), dann hat sie den Vorrang vor subjektiven Neigungen oder Bedürfnissen. Die ältere Moraltheologie begründete die Geltung mit Gott als Gesetzgeber. Pflichtenkollision bedeutet die subjektive Wahrnehmung zweier oder mehrerer Pflichten, die sich objektiv nicht gleichzeitig erfüllen lassen. Die theol. Ethik kennt seit langem eingespielte ”Vorzugsregeln“, die in der Situation von Konflikten helfen können, das Schuldbewußtsein zu verringern, z. B. den Vorrang von Verboten (des Gewissens u. der ”geoffenbarten“ göttlichen Verbote) vor den Geboten. Vgl. auch Güterabwägung .
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