Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Pelagianismus
(die dem Pelagius zugeschriebene Lehre). Der britische Laientheologe Pelagius († vor 431) trug seine Lehre mit großem Erfolg (auch wegen seines asketischen Lebens) in Rom vor: Gegen den [c darkviolet]Manichäismus verteidigte er die Willensfreiheit des Menschen; er widersprach dem [c darkviolet]Fatalismus u. der Auffassung der Erbsünde als einem unausweichlichen Verhängnis. Wiederholte Verfahren gegen ihn, die Augustinus († 430) denunziatorisch in Gang gesetzt hatte, führten nach einem Hin u. Her zur Verurteilung u. Exkommunikation des Pelagius u. seiner Anhänger auf einer afrikanischen Synode in Karthago 418, von Papst Zosimus bestätigt u. vom Konzil von Ephesos 431 wiederholt. Angesichts der komplizierten Quellenlage, der z.T. unsachlichen Polemik des Augustinus u. der manchmal nicht genau unterscheidbaren Auffassungen des Pelagius u. seiner führenden Anhänger Caelestius († nach 418) u. Julian von Aeclanum († vor 455) ist eine Rekonstruktion des authentischen P. schwierig. Die Bejahung der Freiheit des Willens u. der Fähigkeit des Menschen zum guten Handeln beruhte nicht auf einer Leugnung der Notwendigkeit der Gnade, sondern wurde im Gegenteil im P. auf eine grundlegende Befähigung durch die Gnade zurückgeführt. Die Ursünde ”Adams“ wurde ebenfalls nicht geleugnet, ihre Nachwirkungen aber durch Nachahmung u. nicht durch Vererbung erklärt. Die negativen Wirkungen der Sünde werden nach dem P. durch die gnädige Hilfe Gottes mittels der heilsgeschichtlichen Institutionen (einschließlich der Kirche) ”ausgeglichen“, so daß ein glaubender Mensch zum guten Handeln befähigt bleibt. Die augustinische Auffassung vom bleibenden Ausgeliefertsein an die Sünde, das fortgesetzte aktuelle Gnadenhilfen Gottes erforderlich macht, erschien dem P. als manichäischer Dualismus. Die Verurteilung des P. trug zum genaueren Verständnis des Verhältnisses von Gnade u. Freiheit nichts bei.
(die dem Pelagius zugeschriebene Lehre). Der britische Laientheologe Pelagius († vor 431) trug seine Lehre mit großem Erfolg (auch wegen seines asketischen Lebens) in Rom vor: Gegen den [c darkviolet]Manichäismus verteidigte er die Willensfreiheit des Menschen; er widersprach dem [c darkviolet]Fatalismus u. der Auffassung der Erbsünde als einem unausweichlichen Verhängnis. Wiederholte Verfahren gegen ihn, die Augustinus († 430) denunziatorisch in Gang gesetzt hatte, führten nach einem Hin u. Her zur Verurteilung u. Exkommunikation des Pelagius u. seiner Anhänger auf einer afrikanischen Synode in Karthago 418, von Papst Zosimus bestätigt u. vom Konzil von Ephesos 431 wiederholt. Angesichts der komplizierten Quellenlage, der z.T. unsachlichen Polemik des Augustinus u. der manchmal nicht genau unterscheidbaren Auffassungen des Pelagius u. seiner führenden Anhänger Caelestius († nach 418) u. Julian von Aeclanum († vor 455) ist eine Rekonstruktion des authentischen P. schwierig. Die Bejahung der Freiheit des Willens u. der Fähigkeit des Menschen zum guten Handeln beruhte nicht auf einer Leugnung der Notwendigkeit der Gnade, sondern wurde im Gegenteil im P. auf eine grundlegende Befähigung durch die Gnade zurückgeführt. Die Ursünde ”Adams“ wurde ebenfalls nicht geleugnet, ihre Nachwirkungen aber durch Nachahmung u. nicht durch Vererbung erklärt. Die negativen Wirkungen der Sünde werden nach dem P. durch die gnädige Hilfe Gottes mittels der heilsgeschichtlichen Institutionen (einschließlich der Kirche) ”ausgeglichen“, so daß ein glaubender Mensch zum guten Handeln befähigt bleibt. Die augustinische Auffassung vom bleibenden Ausgeliefertsein an die Sünde, das fortgesetzte aktuelle Gnadenhilfen Gottes erforderlich macht, erschien dem P. als manichäischer Dualismus. Die Verurteilung des P. trug zum genaueren Verständnis des Verhältnisses von Gnade u. Freiheit nichts bei.