Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Ortskirche
bezeichnet, von einem Sprachgebrauch des NT (”Kirche Gottes in Korinth“ usw.) ausgehend, die Verwirklichung der Kirche jeweils an einem ”Ort“. In bevorzugter Weise wird die von einem Bischof geleitete Diözese O. genannt. Der für die O. naheliegende Begriff ”Teilkirche“ bringt die volle Verwirklichung von Kirche nicht so gut zum Ausdruck, da er das Mißverständnis fördern könnte, erst die Addition der Teile unter einem absolutistischen Monarchen ergebe ”die Kirche“. O. als Verwirklichung der Kirche existiert auch in Gemeinden, Hauskirchen u. Basisgemeinden . Das Verhältnis der O. zur Gesamtkirche ergibt sich aus dem gelebten Glauben, dem Glaubenssinn, dem Glaubensbekenntnis, der Zielrichtung der Liturgie mit den Sakramenten, bei kleineren Verwirklichungsformen der O. aus dem loyalen Verhältnis zum Bischof, der seinerseits die Verbindung mit der Gesamtkirche verbürgt. Solange der [c darkviolet]Jurisdiktionsprimat des Papstes uneingeschränkt gilt u. übergeordnete Instanzen in das Leben der Ortskirchen auch dort eingreifen können, wo die Identität des Glaubens nicht bedroht ist, kann von einer wirklichen Respektierung der O. nicht die Rede sein.
bezeichnet, von einem Sprachgebrauch des NT (”Kirche Gottes in Korinth“ usw.) ausgehend, die Verwirklichung der Kirche jeweils an einem ”Ort“. In bevorzugter Weise wird die von einem Bischof geleitete Diözese O. genannt. Der für die O. naheliegende Begriff ”Teilkirche“ bringt die volle Verwirklichung von Kirche nicht so gut zum Ausdruck, da er das Mißverständnis fördern könnte, erst die Addition der Teile unter einem absolutistischen Monarchen ergebe ”die Kirche“. O. als Verwirklichung der Kirche existiert auch in Gemeinden, Hauskirchen u. Basisgemeinden . Das Verhältnis der O. zur Gesamtkirche ergibt sich aus dem gelebten Glauben, dem Glaubenssinn, dem Glaubensbekenntnis, der Zielrichtung der Liturgie mit den Sakramenten, bei kleineren Verwirklichungsformen der O. aus dem loyalen Verhältnis zum Bischof, der seinerseits die Verbindung mit der Gesamtkirche verbürgt. Solange der [c darkviolet]Jurisdiktionsprimat des Papstes uneingeschränkt gilt u. übergeordnete Instanzen in das Leben der Ortskirchen auch dort eingreifen können, wo die Identität des Glaubens nicht bedroht ist, kann von einer wirklichen Respektierung der O. nicht die Rede sein.