Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Ordo
, Ordination Ordo (lat. = Ordnung) bezeichnet im römischen Recht eine Körperschaft oder einen leitenden Stand im Unterschied zum Volk, in der frühkirchlichen Sprache den Klerus u. auch den ”Ordensstand“ in seinen Anfängen. Die Eingliederung in einen solchen kirchlichen Stand heißt schon im 3. Jh. ”ordinare“. Eine gewisse begriffliche Differenz zeichnet sich insofern ab, als die Bestellung zu einem kirchlichen Amt (auch von Frauen) in diesem Sinn als ”ordinare“ bezeichnet werden kann, während bei Bischof, Priester u. Diakon eher von ”benedictio“ oder ”consecratio “, also Weihe, die Rede ist, ohne daß der Unterschied exakt durchgehalten worden wäre. Seit der Klärung des Begriffs u. der Zahl der Sakramente im 12. Jh. heißt das Weihesakrament ”sacramentum ordinis “, im Mittelalter auf das Priestertum ”zweiten Grades“ konzentriert, während die Weihe des Bischofs nicht sakramental verstanden ”consecratio “ hieß. Nach der Amtstheologie des II. Vaticanums existiert in der Kirche ein Ordo, an dem die Ordines von Diakon, Priester u. Bischof in unterschiedlicher Weise, jeweils sakramental vermittelt, Anteil geben u. beim Letzteren die ”Fülle“ des Ordo gesehen wird (LG 26 ). In kath. theol. Publikationen nach dem II. Vaticanum wird dem Begriff ”Ordination“ öfter der Vorzug gegeben vor ”Weihesakrament“. In der Auffassung der reformatorischen Theologie existiert in der Kirche ein Amt (”ministerium“), dem die Aufgaben der öffentlichen Verkündigung des Evangeliums u. der rechten Verwaltung der Sakramente zukommen. Dessen Übertragung heißt ”Ordination“; sie wird unter Handauflegung u. Anrufung des Heiligen Geistes vorgenommen, ist nicht wiederholbar u. ist ”göttlichen Rechts“ (Ius divinum ), während die Unterscheidung von Pfarrern u. Bischöfen nur ”menschlichen Rechts“ ist. Die Bestellung zu anderen kirchlichen Diensten heißt nicht ”Ordination“, sondern ”Einsegnung“.
, Ordination Ordo (lat. = Ordnung) bezeichnet im römischen Recht eine Körperschaft oder einen leitenden Stand im Unterschied zum Volk, in der frühkirchlichen Sprache den Klerus u. auch den ”Ordensstand“ in seinen Anfängen. Die Eingliederung in einen solchen kirchlichen Stand heißt schon im 3. Jh. ”ordinare“. Eine gewisse begriffliche Differenz zeichnet sich insofern ab, als die Bestellung zu einem kirchlichen Amt (auch von Frauen) in diesem Sinn als ”ordinare“ bezeichnet werden kann, während bei Bischof, Priester u. Diakon eher von ”benedictio“ oder ”consecratio “, also Weihe, die Rede ist, ohne daß der Unterschied exakt durchgehalten worden wäre. Seit der Klärung des Begriffs u. der Zahl der Sakramente im 12. Jh. heißt das Weihesakrament ”sacramentum ordinis “, im Mittelalter auf das Priestertum ”zweiten Grades“ konzentriert, während die Weihe des Bischofs nicht sakramental verstanden ”consecratio “ hieß. Nach der Amtstheologie des II. Vaticanums existiert in der Kirche ein Ordo, an dem die Ordines von Diakon, Priester u. Bischof in unterschiedlicher Weise, jeweils sakramental vermittelt, Anteil geben u. beim Letzteren die ”Fülle“ des Ordo gesehen wird (LG 26 ). In kath. theol. Publikationen nach dem II. Vaticanum wird dem Begriff ”Ordination“ öfter der Vorzug gegeben vor ”Weihesakrament“. In der Auffassung der reformatorischen Theologie existiert in der Kirche ein Amt (”ministerium“), dem die Aufgaben der öffentlichen Verkündigung des Evangeliums u. der rechten Verwaltung der Sakramente zukommen. Dessen Übertragung heißt ”Ordination“; sie wird unter Handauflegung u. Anrufung des Heiligen Geistes vorgenommen, ist nicht wiederholbar u. ist ”göttlichen Rechts“ (Ius divinum ), während die Unterscheidung von Pfarrern u. Bischöfen nur ”menschlichen Rechts“ ist. Die Bestellung zu anderen kirchlichen Diensten heißt nicht ”Ordination“, sondern ”Einsegnung“.