Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Opus operatum – opus operantis
Mit diesen Begriffen der [c darkviolet]Sakramententheologie, die von der mittelalterlichen Theologie unter Beachtung der Ablehnung des Donatismus entwickelt u. vom Konzil von [c darkviolet]Trient festgeschrieben wurden, soll dasWirken Gottes bei einem Sakrament unterschieden werden vom menschlichen Mitvollzug der sakramentalen Liturgie. ”Opus operatum“ (lat. = gewirktes Werk) wird ein Sakrament genannt, insofern es von Gott her gültig u. wirksam ist. ”Opus operantis“ (lat. = Werk des Wirkenden) heißt der bewußte, glaubende Anteil der Menschen bei der liturgischen Symbolhandlung Sakrament. Die Lehre vom ”Opus operatum“ bedeutet nicht, daß ein Sakrament in automatischer Mechanik wirkt u. auch dann Gottes Gnade vermittelt, wenn ein Mensch sich ihr bewußt verschließt (in traditioneller Sprache: dem Ankommen der Gnade Gottes schuldhaft einen ”obex“, ein Hindernis, entgegensetzt). Damit ein Sakrament wirksam werden kann, ist eine [c darkviolet]Disposition des ”Empfängers“, seine Bereitschaft, Gottes Vergebung u. Heiligung anzunehmen, also sein ”Opus operantis“, subjektiv notwendig. Aber sie ist gnadengewirkte Bedingung u. nicht Ursache für dasWirksamwerden der Gnade Gottes. Die Lehre vom ”Opus operatum“ soll den einzelnen Mitfeiernden die Sicherheit geben, daß die im Gebet erbetene ([c darkviolet]Epiklese) u. von Gott verheißene Gnadenwirksamkeit dann eintritt, wenn die Beteiligten das Sakrament vollziehen wollen u. es liturgisch ”richtig“ vollziehen, auch dann, wenn der leitende Liturge ungläubig geworden oder durch sein ethisches Verhalten ”unwürdig“ geworden ist. Die Lehre vom ”Opus operantis “ wurde durch die Bewegung der Liturgischen Erneuerung u. das II. Vaticanum wesentlich vertieft, indem auf die Bedeutung einer bewußten, vollen, inneren u. äußeren, gemeinschaftlichen ”participatio actuosa“ (lat. = tätige Teilnahme) aller an der Liturgie hingewiesen wurde (SC 11 , 14 , 21 , 41 ).
Mit diesen Begriffen der [c darkviolet]Sakramententheologie, die von der mittelalterlichen Theologie unter Beachtung der Ablehnung des Donatismus entwickelt u. vom Konzil von [c darkviolet]Trient festgeschrieben wurden, soll dasWirken Gottes bei einem Sakrament unterschieden werden vom menschlichen Mitvollzug der sakramentalen Liturgie. ”Opus operatum“ (lat. = gewirktes Werk) wird ein Sakrament genannt, insofern es von Gott her gültig u. wirksam ist. ”Opus operantis“ (lat. = Werk des Wirkenden) heißt der bewußte, glaubende Anteil der Menschen bei der liturgischen Symbolhandlung Sakrament. Die Lehre vom ”Opus operatum“ bedeutet nicht, daß ein Sakrament in automatischer Mechanik wirkt u. auch dann Gottes Gnade vermittelt, wenn ein Mensch sich ihr bewußt verschließt (in traditioneller Sprache: dem Ankommen der Gnade Gottes schuldhaft einen ”obex“, ein Hindernis, entgegensetzt). Damit ein Sakrament wirksam werden kann, ist eine [c darkviolet]Disposition des ”Empfängers“, seine Bereitschaft, Gottes Vergebung u. Heiligung anzunehmen, also sein ”Opus operantis“, subjektiv notwendig. Aber sie ist gnadengewirkte Bedingung u. nicht Ursache für dasWirksamwerden der Gnade Gottes. Die Lehre vom ”Opus operatum“ soll den einzelnen Mitfeiernden die Sicherheit geben, daß die im Gebet erbetene ([c darkviolet]Epiklese) u. von Gott verheißene Gnadenwirksamkeit dann eintritt, wenn die Beteiligten das Sakrament vollziehen wollen u. es liturgisch ”richtig“ vollziehen, auch dann, wenn der leitende Liturge ungläubig geworden oder durch sein ethisches Verhalten ”unwürdig“ geworden ist. Die Lehre vom ”Opus operantis “ wurde durch die Bewegung der Liturgischen Erneuerung u. das II. Vaticanum wesentlich vertieft, indem auf die Bedeutung einer bewußten, vollen, inneren u. äußeren, gemeinschaftlichen ”participatio actuosa“ (lat. = tätige Teilnahme) aller an der Liturgie hingewiesen wurde (SC 11 , 14 , 21 , 41 ).