Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Ökumene
   (griech. = die bewohnte Erde). In einem wertfreien u. auch negativen Sinn (Welt) kommt der Begriff Ö. in der Bibel vor. Als Bestandteil der kirchlichen Sprache wurden u. werden Ö. u. die damit zusammenhängendenWortprägungen in unterschiedlichen Bedeutungen verwendet. Seit dem im 4. Jh. bezeugten Bedürfnis, Fragen des Glaubensverständnisses gesamtkirchlich zu klären u. damit den gesellschaftlich-politischen Frieden zu retten, werden Konzilien mit dem Anspruch, die Gesamtkirche zu repräsentieren u. allgemeingültige Beschlüsse zu fassen, ”ökumenische Konzilien“ genannt. In diesem Sinn heißen in der reformatorischen Theologie die universal anerkannten Glaubensbekenntnisse ”ökumenisch“. Nach dem Zerbrechen der institutionellen Einheit der christlichen Kirche und dem Entstehen vieler nicht röm.-kath. Kirchen bezeichnet Ö. die Gesamtheit dieser Kirchen, insofern sie in einer mehr oder weniger friedlichen Koexistenz eine fundamentale Gemeinsamkeit im Glauben anerkennen. Ökumenische Bewegung, ein besserer Begriff als das romanische Kunstwort ”Ökumenismus“, heißen a) die Bemühung, die Einheit der Christen in einem gemeinsamen Glauben auszusprechen u. institutionelle Formen eines gemeinsamen Zeugnisses u. Wirkens im Dienst an der Welt zu finden, u. b) die darüber hinausgehende Bemühung, eine auch äußerlich greifbare Einheit der Kirche zu erreichen. Die Kirchengeschichte kennt viele durch menschliche Unzulänglichkeiten belastete u. letztlich erfolglose Versuche zur Wiederherstellung der kirchlichen Einheit, die hier nicht registriert werden können. Sie wurden auch dadurch erschwert, daß die Gegensätze nicht nur das Verhältnis zur alten röm.-kath. Kirche betrafen, sondern außerhalb ihrer immer neue Ausprägungen fanden (lutherisch-reformiert, reformatorisch-ostkirchlich, reformatorisch-freikirchlich usw.). Die nicht röm.-kath. ökumenischen Anstrengungen führten im 20. Jh. zu anfanghaften Erfolgen u. zur Gründung des ”Ökumenischen Rates der Kirchen “ (mit Beginn 1948, heute über 330 Mitgliedskirchen), der sich selber nicht als ”Superkirche“ versteht. Die röm.-kath. Autoritäten verhielten sich gegenüber ökumenischen Initiativen ablehnend; sie vertraten dieMeinung, die röm.-kath. Kirche habe die Einheit gemäß demWillen Jesu Christi immer bewahrt u. den von ihr getrennten Christen u. Gemeinschaften komme die Aufgabe einer Rückkehr zu. Viele kath. Christen teilten diesen Standpunkt nicht; sie unterliefen ihn durch Kontakte u. Publikationen (auch in theol. Gesprächskreisen u. vor allem in der ”Una-Sancta-Bewegung“). Durch sie, u. nicht durch Initiativen ”von oben“, entstand die kath. ökumenische Bewegung, die neben den Bewegungen zur biblischen u. liturgischen Erneuerung das II. Vaticanum prägte u. zu dem wegweisenden Dekret ”Über den Ökumenismus“ (UR) führte. – Einige theol. Aspekte. Voraussetzung aller ökumenischen Bemühungen ist, daß von der Seite aller getrennten Kirchen her gesehen die Existenz der anderen Kirchen nicht als Übel angesehenwird, das durch Einzelbekehrungen u. durch die Forderung nach Verzicht auf das jeweils eigene Erbe zu bekämpfen sei. In diesem Sinn betrachtet die röm.-kath. Kirche auch in ihren Autoritäten die Existenz der anderen Kirchen nicht mehr als Produkte von Häresie u. Schisma. Voraussetzung ist ferner der ernsthafte u. effektive Wille zu einem Dialog, in dem alle Seiten bereit sind, sich zu verändern, u. in dem das Gemeinsame über das Trennende gestellt wird. Das bereits bestehende Gemeinsame betrifft die von der Einheit der Kirchen zu unterscheidende Einheit der Christen: Der gemeinsame Glaube an Gott in der Dreifaltigkeit seiner Selbstoffenbarung u. an den einzigen Herrn Jesus Christus; die gegenseitige Zubilligung des ”guten Glaubens“; die gegenseitige bedingungslose Respektierung der Glaubens- u. Religionsfreiheit; die gemeinsame (”gültige“) Taufe u. die gemeinsame Lebenseinheit mit Jesus Christus. Die röm.-kath. Kirche anerkennt offiziell, daß Gottes Gnade u. Rechtfertigung nicht nur bei einzelnen ”getrennten Christen“, sondern in den ”getrennten Kirchen“ u. durch sie wirksam sind, daß diese daher für ihre Angehörigen eine positive Heilsfunktion haben, der auch die Existenz von Sakramenten u. die Verkündigung des Evangeliums dienen; daß die von der röm.-kath. Kirche getrennten Kirchen in einem positiven christlichen Erbe leben, das zum Teil eine positive Ausprägung in einem Eigengut erfahren hat u. das zum Teil in der röm.-kath. Kirche so nicht existiert; daß die eigene Kirche der dauernden Umkehr u. Reform bedarf; daß das Zeugnis für den Glauben in den anderen Kirchen bis hin zum Martyrium vorbildlich u. förderlich auch für die röm.-kath. Kirche ist. In Gang sind Gespräche über Lehrunterschiede u. deren Überwindung, gegenseitige Informationen über Lehre u. Leben, Absprachen über gemeinsame Initiativen. Praktisch wird vielfältige konkrete Zusammenarbeit ausgeübt. Desiderate grundsätzlicher Art betreffen den Willen, den Pluralismus in Glaubensformulierungen u. Theologie innerhalb u. außerhalb der eigenen Kirche zu respektieren, u. die Anstrengungen, die eigenen Überzeugungen u. Hoffnungen jeweils in die Sprache des anderen zu ”übersetzen“. Haupthindernisse sind die ”Trägheit der Herzen “, die an der bestehenden Trennung gar nicht leiden, die Mentalitäten von Intoleranz u. Konkurrenz u. die Immobilität der Institutionen auf allen Seiten. Spezielle Hindernisse auf Seiten der offiziellen röm.-kath. Lehre u. Praxis sind: das Papsttum mit seinem Jurisdiktionsprimat, das kirchliche Lehramt, die Mißachtung des synodalen Prinzips, die Auffassung des Weihesakraments u. dessen Einfluß auf die Eucharistie, die Mariologie, die Meinung, daß eine Abendmahlsgemeinschaft erst nach Herstellung einer völligen Kircheneinheit legitim sei. Bei realistischer Betrachtung der Schwierigkeiten u. fundamentalen Verschiedenheiten im Glaubensverständnis zeigt sich, daß die Verwirklichung einer organisatorisch-institutionellen ”einen Kirche“ utopisch ist u. auch gar nicht programmatisch mit Berufung auf biblische Texte (Joh 10, 16: ein Hirt u. eine Herde; 17, 21: daß alle eins seien, usw.) gefordert werden muß, sondern daß eine geschwisterliche Koexistenz in ”versöhnter Verschiedenheit“ im Bereich des konkret Möglichen liegt.
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