Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Naturgesetze
   Der Begriff ”Naturgesetz“ wurde im 17. Jh. gebildet u. bedeutete zunächst, daß sich aus einer bestimmten Anzahl von Beobachtungen durch Verallgemeinerung ein ”Gesetz“ ableiten lasse, das zugleich zur Erklärung bestimmter Ereignisse wie zur Prognose folgender Ereignisse diene. Experimente dienten der Bestätigung der Existenz u. der (zeitlich u. räumlich) uneingeschränkten Geltung solcher Gesetze. Die Meinung, mit naturwissenschaftlichen Methoden generell N. konstatieren zu können, führte zu Theorien des Determinismus. Diese Sicherheit ist weitgehend erschüttert: Naturwissenschaftliche Erkenntnis führt nur zu jeweils vorläufigem Wissen, das immer neuen Hypothesenbildungen unterliegt. Die Chaosforschung, die große Veränderungen aus minimalen Abweichungen in den Anfangsbedingungen konstatiert (Chaos), veranlaßt den Verzicht auf Theorien über allgemein gültige ”naturgesetzliche“ Ordnungsstrukturen in der Schöpfung u. die Einsicht in ihren unberechenbar variablen u. labilen Zustand. Theol. ist das von Bedeutung für die [c darkviolet]Anthropologie u. für die Frage nach dem Wunder, das nicht mehr als punktuelle ”Durchbrechung“ von Naturgesetzen definiert werden kann.
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