Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Monotheletismus
   (griech. = die Lehre von einem einzigen Willen) ist eine im 7. Jh. im Oströmischen Reich entstandene Auffassung, mit der die Anhänger des Monophysitismus mit den Anhängern des Konzils von [c darkviolet]Chalkedon versöhnt werden sollten. Im Kreis um den Patriarchen Sergius I. von Konstantinopel griff man (ab 618) auf eine Diskussion des 6. Jh. über eine einzige Wirkkraft (griech. ”energeia“) in Jesus Christus zurück u. sprach zwar von zwei Naturen, aber von nur einer Wirkungsweise; diese Lehre hieß ”Monenergismus“. Sie wirkte versöhnend bei den Unionsverhandlungen mit den Chalkedon ablehnenden Kirchen. 633 verbot Sergius, von einer oder zwei Energien zu sprechen; da er aber die Meinung äußerte, die Redeweise von zwei Energien lege zwei gegeneinander streitendeWillen in Jesus Christus nahe, behauptete er implizit einen einzigen Willen. Papst Honorius, von Sergius informiert, nahm selber ebenfalls für einen einzigen Willen in Jesus Christus Stellung, so daß nun über den Willen (griech. ”thelema“) statt über die Energien diskutiert wurde. Nach weiteren Streitigkeiten, denen der Kaiser 648 Einhalt gebot, wurde die Lehre von einem einzigen Willen von einer Synode im Lateran 649 verurteilt. Ein darüber entstandener offener Konflikt zwischen Rom u. Konstantinopel wurde mit Hilfe des Kaisers beigelegt. Das III. Konzil von Konstantinopel lehrte 680–681, daß es in Jesus Christus zwei natürliche Tätigkeiten (mit Chalkedon: ungeteilt, ungetrennt, unverwandelt, unvermischt) u. zwei natürliche Willen gebe, die nicht in Gegensatz zu einander stünden, da der menschliche Wille dem göttlichen untergeordnet sei. Zusammen mit den dem M. anhängenden Patriarchen von Konstantinopel u. monotheletischen Theologen wurde auch Papst Honorius von diesem ökumenischen Konzil verurteilt.
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