Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Monogenismus
(griech. = die Lehre von einer Abstammung), die Lehrmeinung, daß alle nach einer Ursünde lebenden Menschen von einem einzigen Menschenpaar abstammen. Diese Lehrmeinung beinhaltet also eine naturwissenschaftliche Aussage in theol. Absicht. Sie steht im ausdrücklichen Gegensatz zum Polygenismus, nach dem sich die Hominisation, der evolutive Übergang vom Tierreich zur Menschheit bei ein u. derselben Tierspezies in Populationen ereignet habe, u. zum Polyphylismus, nach dem sich die Menschheit aus mehreren Tierspezies entwickelt habe. Die theol. Absicht des M. war es, allen naturwissenschaftlichen Hypothesen zum Trotz an der Einheit (u. Solidarität) der Gesamtmenschheit vor Gott festzuhalten, in der Schöpfung, in der Heilsgeschichte u. in der Vollendung der Schöpfung u. Menschheitsgeschichte. Eine wesentliche Funktion kam dabei der kath. Lehre von der Erbsünde zu, die aus der Tat eines Menschen hervorgegangen sei u. durch Abstammung, nicht durch Nachahmung auf alle Menschen (mit Ausnahme Marias u. Jesu Christi) übertragen werde. Die biblische Begründung wurde Texten entnommen, deren Inhalt als selbstverständlich u. evident angesehen wurde, vor allem der ”antitypischen“ Gegenüberstellung des einen Menschen Adam u. seines Ungehorsams im Gegensatz zu dem einen Jesus Christus u. seinem Gehorsam bei Paulus (Röm 5, 12–21; 1 Kor 15, 22 f. 45 f.). Unabhängig davon, wie sich die naturwissenschaftliche Diskussion über die Polygenismus-Hypothese weiterentwickeln wird, kann gesagt werden, daß es der Theologie nicht zukommt, biologische Aussagen zu machen. Die Absicht der kirchlichen Lehre, die Einheit der Menschheit als theol. Größe zu betonen, kann auch ohne die Voraussetzung eines biologischen M. erreicht werden: Die Menschheit ist durch ihre Herkunft von dem einen Gott, durch ihre Zugehörigkeit zu seiner einen Heilsverwirklichung, durch seinen universalen Heilswillen, durch die Verwirklichung des ”Wesens Mensch“ in einer geschwisterlichen Menschheit, durch die gegenseitige Beziehung u. Abhängigkeit in räumlichen u. zeitlichen Schicksalen, durch die ”menschheitliche “ Bedeutung Jesu, durch ihr gemeinsames Ziel im Reich Gottes eine wahre, reale Einheit. Das ethische Profil dieser einen Menschheit ist im positiven u. im negativen Sinn durch die personalen Entscheidungen aller Menschen mitbestimmt, da keine wesentliche Entscheidung in der bloßen Innerlichkeit des Individuums verbleibt. Und schließlich, im Blick auf die sog. Erbsünde: Die ganze Menschheit ist vom Anfang ihrer Existenz an nicht ”unschuldig“, Schuld ist das universal vorkommende, die Menschheit mitprägende Phänomen. Für diese unheile Situation ist es gleichgültig, ob sie auf eine erste Sünde eines einzelnenMenschen zurückgeführt oder durch viele Menschen herbeigeführt worden ist (die Erbsündenlehre besagt ja nicht, daß die Tat eines ersten Menschen vererbt u. nachkommenden Generationen zur Last gelegt wird).
(griech. = die Lehre von einer Abstammung), die Lehrmeinung, daß alle nach einer Ursünde lebenden Menschen von einem einzigen Menschenpaar abstammen. Diese Lehrmeinung beinhaltet also eine naturwissenschaftliche Aussage in theol. Absicht. Sie steht im ausdrücklichen Gegensatz zum Polygenismus, nach dem sich die Hominisation, der evolutive Übergang vom Tierreich zur Menschheit bei ein u. derselben Tierspezies in Populationen ereignet habe, u. zum Polyphylismus, nach dem sich die Menschheit aus mehreren Tierspezies entwickelt habe. Die theol. Absicht des M. war es, allen naturwissenschaftlichen Hypothesen zum Trotz an der Einheit (u. Solidarität) der Gesamtmenschheit vor Gott festzuhalten, in der Schöpfung, in der Heilsgeschichte u. in der Vollendung der Schöpfung u. Menschheitsgeschichte. Eine wesentliche Funktion kam dabei der kath. Lehre von der Erbsünde zu, die aus der Tat eines Menschen hervorgegangen sei u. durch Abstammung, nicht durch Nachahmung auf alle Menschen (mit Ausnahme Marias u. Jesu Christi) übertragen werde. Die biblische Begründung wurde Texten entnommen, deren Inhalt als selbstverständlich u. evident angesehen wurde, vor allem der ”antitypischen“ Gegenüberstellung des einen Menschen Adam u. seines Ungehorsams im Gegensatz zu dem einen Jesus Christus u. seinem Gehorsam bei Paulus (Röm 5, 12–21; 1 Kor 15, 22 f. 45 f.). Unabhängig davon, wie sich die naturwissenschaftliche Diskussion über die Polygenismus-Hypothese weiterentwickeln wird, kann gesagt werden, daß es der Theologie nicht zukommt, biologische Aussagen zu machen. Die Absicht der kirchlichen Lehre, die Einheit der Menschheit als theol. Größe zu betonen, kann auch ohne die Voraussetzung eines biologischen M. erreicht werden: Die Menschheit ist durch ihre Herkunft von dem einen Gott, durch ihre Zugehörigkeit zu seiner einen Heilsverwirklichung, durch seinen universalen Heilswillen, durch die Verwirklichung des ”Wesens Mensch“ in einer geschwisterlichen Menschheit, durch die gegenseitige Beziehung u. Abhängigkeit in räumlichen u. zeitlichen Schicksalen, durch die ”menschheitliche “ Bedeutung Jesu, durch ihr gemeinsames Ziel im Reich Gottes eine wahre, reale Einheit. Das ethische Profil dieser einen Menschheit ist im positiven u. im negativen Sinn durch die personalen Entscheidungen aller Menschen mitbestimmt, da keine wesentliche Entscheidung in der bloßen Innerlichkeit des Individuums verbleibt. Und schließlich, im Blick auf die sog. Erbsünde: Die ganze Menschheit ist vom Anfang ihrer Existenz an nicht ”unschuldig“, Schuld ist das universal vorkommende, die Menschheit mitprägende Phänomen. Für diese unheile Situation ist es gleichgültig, ob sie auf eine erste Sünde eines einzelnenMenschen zurückgeführt oder durch viele Menschen herbeigeführt worden ist (die Erbsündenlehre besagt ja nicht, daß die Tat eines ersten Menschen vererbt u. nachkommenden Generationen zur Last gelegt wird).