Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Menschenwürde
ein Begriff, mit dem die Gesamtheit aller Werte bezeichnet wird, die dem Menschen u. nur ihm, u. zwar allen Menschen, unabhängig von Herkunft, Entwicklungsstand, Bildung, Besitz usw. zu eigen sind. Auf die Anerkennung u. den Schutz der M. (oder Personwürde) müssen sich in einem Gemeinwesen die Anhängerinnen u. Anhänger aller Weltanschauungen einigen können, zumal die Folgen der Verletzungen der M. allen vor Augen stehen u. die M. durch immer neue Praktiken u. Möglichkeiten bedroht wird (genetische Experimente, Darbietungen u. ”Enthüllungen“ in den Medien usw.). Die Erkenntnis der individuellen M. geht auf die Stoische Philosophie (besonders Cicero †43 v.Chr., Seneca † 65 n.Chr.) zurück, die sich trotz der Einsicht in bestehende Ungleichheiten zu einer fundamentalen Gleichheit aller Menschen u. ihren Unterschied gegenüber allen anderen Lebewesen bekannte. Die christliche Tradition brachte in das Nachdenken über die M. die [c darkviolet]Gottebenbildlichkeit ein. Von grundlegender Bedeutung für die philosophische Fundierung der M. ist bis heute I. Kant († 1804; Kategorischer Imperativ ). Die M. ist der Grund aller Rechtsordnungen, mit denen die aus der M. sich ergebenden Menschenrechte geschützt u. garantiert werden.
ein Begriff, mit dem die Gesamtheit aller Werte bezeichnet wird, die dem Menschen u. nur ihm, u. zwar allen Menschen, unabhängig von Herkunft, Entwicklungsstand, Bildung, Besitz usw. zu eigen sind. Auf die Anerkennung u. den Schutz der M. (oder Personwürde) müssen sich in einem Gemeinwesen die Anhängerinnen u. Anhänger aller Weltanschauungen einigen können, zumal die Folgen der Verletzungen der M. allen vor Augen stehen u. die M. durch immer neue Praktiken u. Möglichkeiten bedroht wird (genetische Experimente, Darbietungen u. ”Enthüllungen“ in den Medien usw.). Die Erkenntnis der individuellen M. geht auf die Stoische Philosophie (besonders Cicero †43 v.Chr., Seneca † 65 n.Chr.) zurück, die sich trotz der Einsicht in bestehende Ungleichheiten zu einer fundamentalen Gleichheit aller Menschen u. ihren Unterschied gegenüber allen anderen Lebewesen bekannte. Die christliche Tradition brachte in das Nachdenken über die M. die [c darkviolet]Gottebenbildlichkeit ein. Von grundlegender Bedeutung für die philosophische Fundierung der M. ist bis heute I. Kant († 1804; Kategorischer Imperativ ). Die M. ist der Grund aller Rechtsordnungen, mit denen die aus der M. sich ergebenden Menschenrechte geschützt u. garantiert werden.