Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Liturgie
(griech. = das Tun des Volkes; in der LXX Bezeichnung für den Kult), heute der eingebürgerte Begriff für den jüdischen u. christlichen Gottesdienst (einmal im NTals gottesdienstliche Versammlung von Christen Apg 1, 2) in seinen mannigfaltigen Ausprägungen. Im Bereich der Ostkirchen bezeichnet L. seit dem Altertum die Feier der Eucharistie allein. Die historische Erforschung der Struktur der alten christlichen L. führte zur Erkenntnis einer identischen Struktur mit der jüdischen Liturgie: Anamnese, Epiklese u. Doxologie. Der Gottesdienst der ersten Jhh. wurde als Mahlgedächtnis des Todes Jesu, als Lese- u. Gebetsgottesdienst mit Predigt u. Bekenntnis u. als zentraler Ort der Organisation sozial-caritativer Praxis mit Sicherheit improvisiert. Die ersten überlieferten Formeln wollen nur Beispiele sein. Erst um 600 n.Chr. wurden in Rom liturgische ”Formeln“ verpflichtend vorgeschrieben. Unter der Herrschaft des Kirchenrechts drang die Ängstlichkeit im Hinblick auf die ”Gültigkeit“ liturgischer Vollzüge, vor allem der Sakramente, prägend in die L. ein. In der lat. Kirche entwickelte sich das Verständnis von L. zunächst parallel zur Entwicklung des Amtsbewußtseins der Hierarchie u. vor allem des Papsttums, so daß zu Beginn des 20. Jh. nur noch als L. galt, was durch päpstliche Gesetzgebung u. vor allem durch Approbation der liturgischen Bücher gebilligt worden war. Die Bewegung der ”Liturgischen Erneuerung “ führte seit Beginn des 20. Jh. zur Besinnung auf die Gemeinschaft der Glaubenden als Träger (nach dem ”Haupt“ Jesus Christus die ”sekundären Subjekte“) der L. u. auf die Gestaltungsmöglichkeiten u. -fähigkeiten der Ortskirchen. Im II. Vaticanum mit seiner wegweisenden Konstitution (SC) werden die feiernde Vergegenwärtigung der Heilsgeschichte u. die mannigfaltigen Gegenwartsweisen Jesu Christi besonders bedacht. Seither entstanden vielfältige liturgische Gestaltungen, die von der feierlichen Pontifikalliturgie (als besonderer Ausdruck eines ”kulturellen Gedächtnisses “) über kommunikativ u. musikalisch emotionale Familien- u. Jugendgottesdienste bis zu einfachen häuslichen ”Liturgien“ (Gesprächskreise mit Gebet; Hauskirche) reichen. Zugleich wächst das Bewußtsein, daß ein Verständnis der L. als ”heiliges Spiel“ nur gewisse ästhetisch formierte Kreise betrifft, u. daß eine Überbetonung der Symbolik die praktischen Impulse der L. ”entschärfen“ kann. – Im reformatorischen Bereich werden die Begriffe ”Gottesdienst“ bzw. ”Kult“ bevorzugt.
(griech. = das Tun des Volkes; in der LXX Bezeichnung für den Kult), heute der eingebürgerte Begriff für den jüdischen u. christlichen Gottesdienst (einmal im NTals gottesdienstliche Versammlung von Christen Apg 1, 2) in seinen mannigfaltigen Ausprägungen. Im Bereich der Ostkirchen bezeichnet L. seit dem Altertum die Feier der Eucharistie allein. Die historische Erforschung der Struktur der alten christlichen L. führte zur Erkenntnis einer identischen Struktur mit der jüdischen Liturgie: Anamnese, Epiklese u. Doxologie. Der Gottesdienst der ersten Jhh. wurde als Mahlgedächtnis des Todes Jesu, als Lese- u. Gebetsgottesdienst mit Predigt u. Bekenntnis u. als zentraler Ort der Organisation sozial-caritativer Praxis mit Sicherheit improvisiert. Die ersten überlieferten Formeln wollen nur Beispiele sein. Erst um 600 n.Chr. wurden in Rom liturgische ”Formeln“ verpflichtend vorgeschrieben. Unter der Herrschaft des Kirchenrechts drang die Ängstlichkeit im Hinblick auf die ”Gültigkeit“ liturgischer Vollzüge, vor allem der Sakramente, prägend in die L. ein. In der lat. Kirche entwickelte sich das Verständnis von L. zunächst parallel zur Entwicklung des Amtsbewußtseins der Hierarchie u. vor allem des Papsttums, so daß zu Beginn des 20. Jh. nur noch als L. galt, was durch päpstliche Gesetzgebung u. vor allem durch Approbation der liturgischen Bücher gebilligt worden war. Die Bewegung der ”Liturgischen Erneuerung “ führte seit Beginn des 20. Jh. zur Besinnung auf die Gemeinschaft der Glaubenden als Träger (nach dem ”Haupt“ Jesus Christus die ”sekundären Subjekte“) der L. u. auf die Gestaltungsmöglichkeiten u. -fähigkeiten der Ortskirchen. Im II. Vaticanum mit seiner wegweisenden Konstitution (SC) werden die feiernde Vergegenwärtigung der Heilsgeschichte u. die mannigfaltigen Gegenwartsweisen Jesu Christi besonders bedacht. Seither entstanden vielfältige liturgische Gestaltungen, die von der feierlichen Pontifikalliturgie (als besonderer Ausdruck eines ”kulturellen Gedächtnisses “) über kommunikativ u. musikalisch emotionale Familien- u. Jugendgottesdienste bis zu einfachen häuslichen ”Liturgien“ (Gesprächskreise mit Gebet; Hauskirche) reichen. Zugleich wächst das Bewußtsein, daß ein Verständnis der L. als ”heiliges Spiel“ nur gewisse ästhetisch formierte Kreise betrifft, u. daß eine Überbetonung der Symbolik die praktischen Impulse der L. ”entschärfen“ kann. – Im reformatorischen Bereich werden die Begriffe ”Gottesdienst“ bzw. ”Kult“ bevorzugt.