Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Kontritionismus
   (lat. ”contritio“ = Reue, Zerknirschung) ist die theologiegeschichtliche Bezeichnung für drei zu unterscheidende Auffassungen von der Reue. 1) Auf patristischer Basis galt in der Frühscholastik seit dem 11. Jh. die These, daß jede echte, wirksame Reue (”contritio“) bereits rechtfertigende Liebe sei. Daher sei der zum Bußsakrament hinzutretende Sünder schon gerechtfertigt. Die Absolution sei die autoritative Erklärung dieses Rechtfertigungszustands (deklarative Sentenz), darüber hinaus bewirke sie den Erlaß zeitlicher Sündenstrafen u. die Versöhnung des Sünders mit der Kirche. Nach der neuen Bußtheorie der Hochscholastik kann die aufrichtige, aber noch nicht rechtfertigende ”attritio“ (Attritionismus) durch die Absolution im Bußsakrament in eine volle ”contritio“ verwandelt werden (Konzil von Trient). – 2) Im Bajanismus, Jansenismus u. a. wurde gelehrt, jede wirkliche Reue müsse als Motiv die vollkommene Liebe zu Gott haben (was schon vom Konzil von Trient abgelehnt worden war). – 3) Im 17. Jh. existierte ein Streit zwischen Kontritionisten u. Attritinisten. Die Kontritionisten lehrten, jede Reue mit dem Motiv der Gottesfurcht müsse beim Empfang des Bußsakraments mit einer wenigstens anfänglichen, schwachen, aber nicht begehrlichen Liebe zu Gott verbunden sein, die allerdings erst zusammen mit dem Sakrament den Sünder rechtfertige. Die Attritionisten lehrten, das Vorhandensein einer begehrlichen Liebe genüge für den Hinzutritt zum Bußsakrament. Alexander VII. verbot 1667 den streitenden Parteien, sich gegenseitig mit theol. Zensuren zu belegen.
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