Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Kollegialität
   (lat. = Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder auch gutes Einvernehmen), Schlüsselbegriff des II. Vaticanums hinsichtlich des Bischofsamtes u. der Successio apostolica (LG 22 ). Da der Papst als ”Haupt“ des Bischofskollegiums zu diesem gehört, aber ohne es tätig werden kann (Jurisdiktionsprimat), haben vorerst die Aussagen des II. Vaticanums über die K. nur theologiegeschichtlichen Wert hinsichtlich der Nachfolgerschaft des Bischofskollegiums im Hinblick auf das ”Apostelkollegium “. – Bischof .
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Kollegialität