Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Klerus
   (griech. = Schicksal, Los), biblisch u. nachbiblisch mit unterschiedlicher Bedeutung (Wahl, Belohnung usw.) verwendet; für die Gruppe derer, die durch Handauflegung zum liturgischen Dienst bestimmt sind, erstmals zu Beginn des 3. Jh. bezeugt. Bei Cyprian († 258) umfaßt K. unter Bezugnahme auf das Levitenamt in Israel Bischöfe, Priester, Diakone, Subdiakone, Lektoren u. Exorzisten. Im 4. Jh. bildet der K. deutlich einen eigenen gesellschaftlichen Stand mit besonderer Ausbildung, speziellen Pflichten u. Privilegien. Später wird zwischen der Hierarchie der oberen drei Stufen u. dem ”niederen K.“ unterschieden. Im 12. Jh. wird von ”zwei Gattungen von Christen“ gesprochen. Nach dem heutigen kath. Kirchenrecht wird ein Laie durch die Diakonatsweihe zum Kleriker, was (bis jetzt) nur bei getauften Männern möglich ist. Mit derWeihe ist eine ”Inkardination “ in ein Bistum oder in eine kirchliche Gemeinschaft verbunden. Eine Entlassung aus dem Stand des K. ist möglich.
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