Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Kirchenordnungen
   sind Texte, die entweder als Idealentwürfe oder mit dem Anspruch auf rechtliche Gültigkeit Fragen der Kirchenverfassung, der Liturgie (des Kultes) u. der Kirchenzucht (der Disziplin) behandeln. Trotz gewisser Ordnungselemente können Weisungen u. Verbote im NT (”Standestafeln“, Lasterkataloge usw.) nicht als K. im technischen Sinn gelten. Im kirchlichen Altertum entstanden seit dem Ende des 1. Jh. bis zum Ende des 5. Jh. zahlreiche K. Von aktueller Bedeutung sind die K. in den aus der Reformation hervorgegangenen Kirchen, die dort das alte Kirchenrecht ersetzten. Sehr oft wurden sie durch weltliche Obrigkeiten in Kraft gesetzt. Spätestens nach dem Zweiten Weltkrieg erlangten sie ausschließlich durch kirchliche Legitimation ihre Verbindlichkeit.
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