Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Kategorischer Imperativ
   (griech. ”kategorien“ = etwas präzise erklären; lat. ”imperare“ = gebieten), von I. Kant († 1804) formulierte ethische Regel (Maxime), die er unter den Gesichtspunkten: uneingeschränkt, allgemein gültig, notwendig, objektiv u. ohne subjektive Absicht, in mehrfacher Form vorgelegt hat u. nach der menschliche Absichten u. Handlungen als gut oder nicht gut beurteilt werden sollen. Neben der verallgemeinernden Regel, nur nach einer Maxime zu handeln, von der man wünsche, daß sie allgemeines Gesetz werde, ist die auf die menschliche Person abzielende Form von großer Bedeutung: ”Handle so, daß du die Menschheit, sowohl in deiner Person als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß alsMittel brauchst“. Der K. I. ist für eine Verständigung von Menschen unterschiedlicher Religionen u. Weltanschauungen über ethisches Verhalten unentbehrlich.
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