Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Jurisdiktionsprimat
   (von Jurisdiktion; Primat von lat. ”primus“ = Erster), wurde vom II. Vaticanum so formuliert: ”Der Bischof von Rom hat nämlich kraft seines Amtes als Stellvertreter Christi u. Hirt der ganzen Kirche volle, höchste u. universale Gewalt über die Kirche u. kann sie immer frei ausüben“ (LG 22 ), es wiederholt damit die verbindliche Glaubenslehre des I. Vaticanums 1870. Der Papst kann daher in die Leitung der einzelnen Diözesen u. Pfarreien direkt eingreifen, prinzipiell alle Amtsinhaber ohne Mitwirkung anderer einsetzen, überall die Disziplin durchsetzen usw. Gegen seine Entscheidungen kann an keine andere höhere Instanz appelliert werden. Die Lehre des II. Vaticanums über die Bischöfe hat diese Vollmacht nicht wirklich eingegrenzt. Sie ist von ihrem Wesen her nicht notwendig mit der sog. Unfehlbarkeit verbunden. Eine freiwillige, verbindliche Eingrenzung des J. ist theologisch möglich.
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