Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Intention
   (lat. = Absicht) bezeichnet in der Ethik seit der Scholastik jene Eigentümlichkeit eines sittlichen Aktes, kraft derer er auf ein Ziel (Gut, Motiv) willentlich hinbezogen ist, u. die darum über die ethische Qualität des Aktes u. die Verantwortung des Handelnden entscheidet. Mit I. ist weder ein äußeres Motiv noch eine nur allgemeine innere Gesinnung gemeint, sondern I. ist innerlich u. konkret. Sie wird in der ethischen Tradition unterschieden in eine explizite oder implizite, ferner in eine aktuelle I. (wenn das innereMotiv ausdrücklich erfaßt u. im Tun aktuell präsent ist), eine virtuelle I. (wenn das Motiv ausdrücklich erfaßt war u. weiterwirkt, aber beim Tun nicht aktuell präsent ist) u. eine habituelle I. (wenn das Motiv einmal früher ausdrücklich erfaßt war u. später bloß nicht mehr ausdrücklich widerrufen wurde). In der traditionellen Sakramententheologie spielen diese Unterscheidungen eine Rolle, da ein Mindestmaß an I. verlangt wird, damit ein Sakrament ”gültig“ vollzogen wird. Ein positiver Wille, ein Sakrament nicht zu empfangen, macht dieses immer ungültig. Ehe, Buße u. Krankensalbung fordern eine positive, unter Umständen aber bloß habituelle I. zu ihrer Gültigkeit. Taufe, Firmung u. Weihesakrament können im Vernunftalter nur mit genügender I. empfangen werden.Wenn einMensch befugt ist, ein Sakrament zu ”spenden“, muß er wenigstens die I. haben, das zu tun, ”was die Kirche tut“, d. h. seine I. muß sich willentlich auf den ihm bekannten kirchlich-religiösen Ritus beziehen.
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