Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Institution
   (lat. = feste Einrichtung) bezeichnet ein anerkanntes Gebilde sozialer Ordnung, das garantiert, daß im menschlichen Zusammenleben die individuellen Bedürfnisse u. angestrebten Ziele aller (u. nicht nur einzelner) zur Geltung kommen können. Die Anerkennung einer I. setzt voraus, daß in einer Gruppe (Gemeinschaft usw.) ein Bewußtsein des gegenseitigen Aufeinanderangewiesenseins, ein Einigungswillen zu gemeinsamer Handlungs- u. Zielorientierung (Konsens) u. die Möglichkeit gegeben sind, die Einhaltung der sozialen Ordnung durch Macht zu garantieren. Da die I. das Zusammenleben entlasten u. zugleich die individuelle Selbstbestimmung u. -verwirklichung fördern soll, hat die I. die Daueraufgabe, die Polarität von Ordnung u. Freiheit auszubalancieren. Dabei sieht sie sich ständig der Anfrage nach ihrer Legitimität u. nach ihrer Fähigkeit, Bereitschaft zu allgemeiner Zustimmung zu vermitteln, ausgesetzt. Dieser Kommunikationsvorgang kann auch die Forderung nach Veränderungen der I. mit sich bringen. Wo die I. sich der Antwort oder sogar der Anfrage verweigert, riskiert sieWiderspruch,Widerstand, ja Zurücknahme der Anerkennung als I. Alle diese sozialphilosophischen Einsichten gelten auch von der I. Kirche. Der Glaube an ihre Gründung durch den Heiligen Geist u. die Bejahung ihrer Aufgabe, die Identität mit ihrem Ursprung sowie die Ordnung ihrer Lebens- u. Zeugnispraxis zu sichern, stellen zugleich eine Bejahung ihrer Legitimität dar. Die I. Kirche ist in Gefahr, Spielräume ”konkreter Freiheit“ (G. W. F. Hegel †1831) der Individuen wie der Teil-Institutionen (Ortskirchen usw.) einzuengen, die Bemühung um Konsens zu verweigern u. statt dessen ”Unterwerfung“ zu fordern u. sich im Namen der Identitätswahrung durch ”Überlegitimierung“ (argumentationsloses Beharren auf ”göttlicher Stiftung“, Gottes Geboten, ”göttlichem Recht“ usw.) gegen sinnvolle Veränderungen zu immunisieren. Eine Folge ist die lautlose Abwanderung aus der I. Kirche.
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