Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Höllenabstieg Jesu Christi
   Nach wenigen Texten des NT (eindeutig 1 Petr , 18 ff.; 4, 6) war Jesus nach seinem Tod in der ”Unterwelt“, wo er durch seine heilbringende Verkündigung (Kerygma) verstorbenen Menschen ”im Gefängnis“ (oder gefallenen Geistern) Rettung brachte. Dieser H. J. Ch. kommt seit 370 n.Chr. im Apostolischen Glaubensbekenntnis vor u. wurde in späteren Glaubensformulierungen wiederholt. In der ältesten christlichen Theologie wurde er als siegreicher Akt der Erlösung v. a. der vorchristlichen Gerechten aus dem ”Hades“ (der Scheol) verstanden. In den Ostkirchen wurde er daher zum Thema der Oster-Ikone schlechthin. Unter christologischem Vorzeichen spekulierten die klassische Patristik u. die Scholastik darüber, ob der göttliche Logos oder die menschliche Seele Jesu in der Unterwelt gewesen sei (manchmal verbunden mit der sinnlosen Frage, ob das Bekenntnis ”auferstanden am dritten Tag“ auf die Dauer dieses Aufenthalts schließen lasse). Bei Thomas von Aquin († 1274) rettete der H. J. Ch. als Abstieg der menschlichen Seele Jesu die Gerechten aus der ”Vorhölle“ (Limbus), während sie den Verdammten in der Strafhölle den Sieg Jesu nur ”anzeigte“. M. Luther († 1546) verstand den H. J. Ch. als Ausleiden u. Besiegen der Glaubensanfechtungen u. der Gottverlassenheit durch Jesus. Nach H. U. von Balthasar († 1988), in dessen Theologie der H. J. Ch. zentrale Bedeutung hat, erlitt Jesus im Tod stellvertretend für alle Menschen die Höllenstrafe völliger Gottverlassenheit, gehorsam gegenüber dem Liebeswillen des göttlichen Vaters, so daß dadurch die Strafhölle für alle Zeiten entleert worden sei.
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