Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Handauflegung
   eine alte kultische Geste. Im AT kommt sie als Auflegung (Stemmen) einer Hand auf ein Opfertier, als Auflegung beider Hände auf den Sündenbock, als Ritus bei der Einsetzung von Leviten (Einsetzung des Josua durch Mose zu seinem Nachfolger), als Segensgeste u. als H. auf einen zum Tod Verurteilten durch die Zeugen einer Gotteslästerung vor. Eine Deutung unterbleibt, die Symbolik ist unsicher. Nach dem NT praktizierte Jesus die H. heilend u. segnend. Die Jünger, v. a. die Zwölf, übten die H. bei Heilungen im Namen Jesu aus. Nach Apg 8, 14–18 wurde die Taufe durch die Mitteilung der Heiligen Geistes unter H. ergänzt (Geistmitteilung auch Apg 19, 3–7). Als Ritus bei der Amtsübertragung ist die H. Apg 6, 1–7; 14, 23; 1 Tim 1, 18; 4, 14 bezeugt; der Auftrag zur Verkündigung des Evangeliums erfolgte einmal unter H. (Apg 1, 1 ff.). Auch das NT erläutert die Bedeutung dieser Geste nicht. In der Liturgie (auch bei der ev. Ordination) sind Handauflegungen vielfach vorgesehen.
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