Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Güterabwägung
heißt eine im praktischen Lebensvollzug überaus wichtige ethische Methode, die immer dann angewendet werden muß, wenn ein Mensch vor einer unausweichlichen Entscheidung steht u. dabei zwei oder mehrere Güter in Konkurrenz miteinander stehen. Die G. ist strikt verschieden von der Doppelwirkung einer Handlung, die gleich unmittelbar Gutes u. Schlechtes (Schädliches) hervorbringt u. bei der es ethisch nicht legitim ist, Schlechtes direkt zu intendieren (Doppelwirkung einer Handlung ist es wiederum nicht, wenn eine Handlung nicht gleich unmittelbar Gutes u. Schlechtes hervorbringt, sondern das Gute intendiert u. unmittelbar hervorgebracht wird, während das Schlechte nur als Nebenwirkung inkauf genommen wird, wie das bei der legitimen indirekten Sterbehilfe der Fall ist). Bei der Doppelwirkung einer Handlung handelt es sich oft um die Abwägung zweier Übel u. damit um einen schwerwiegenden Gewissenskonflikt (z. B. medizinisch indizierte Abtreibung, um den als größeres Übel geltenden Tod der Mutter zu vermeiden). Bei der G. nehmen Menschenrechte u. -würde in jedem Fall den höheren Rang ein. Bei der Abwägung von ”geistigen“, kulturellen u. materiellen, nur ”nützlichen“ Gütern wie bei einer Konkurrenz von Gemeinwohl u. Eigennutz besteht ein beträchtlicher Spielraum an Gewissensfreiheit. Daß der Schutz der Umwelt das höhere verpflichtende Gut gegenüber dem privaten Reichtum oder dem Genuß weniger ist, versteht sich von selber. Bei einer kirchlichen Schwangerschaftsberatung handelt es sich nicht um eine Doppelwirkung einer Handlung u. nicht um materielle oder gar formelle Mitwirkung an Schlechtem, wie der ideologisch deformierte Standpunkt behauptet, da bei der ”offenen“ Beratung nur ethische Grundsätze einer Entscheidung übermittelt werden, die immer eine Freiheits- u. Gewissensentscheidung der betroffenen Frau ist u. bleibt, u. da die Rechtswidrigkeit einer Abtreibung nicht bestritten wird, sondern das Strafrecht betroffen ist, für das die Kirche nicht zuständig ist.
heißt eine im praktischen Lebensvollzug überaus wichtige ethische Methode, die immer dann angewendet werden muß, wenn ein Mensch vor einer unausweichlichen Entscheidung steht u. dabei zwei oder mehrere Güter in Konkurrenz miteinander stehen. Die G. ist strikt verschieden von der Doppelwirkung einer Handlung, die gleich unmittelbar Gutes u. Schlechtes (Schädliches) hervorbringt u. bei der es ethisch nicht legitim ist, Schlechtes direkt zu intendieren (Doppelwirkung einer Handlung ist es wiederum nicht, wenn eine Handlung nicht gleich unmittelbar Gutes u. Schlechtes hervorbringt, sondern das Gute intendiert u. unmittelbar hervorgebracht wird, während das Schlechte nur als Nebenwirkung inkauf genommen wird, wie das bei der legitimen indirekten Sterbehilfe der Fall ist). Bei der Doppelwirkung einer Handlung handelt es sich oft um die Abwägung zweier Übel u. damit um einen schwerwiegenden Gewissenskonflikt (z. B. medizinisch indizierte Abtreibung, um den als größeres Übel geltenden Tod der Mutter zu vermeiden). Bei der G. nehmen Menschenrechte u. -würde in jedem Fall den höheren Rang ein. Bei der Abwägung von ”geistigen“, kulturellen u. materiellen, nur ”nützlichen“ Gütern wie bei einer Konkurrenz von Gemeinwohl u. Eigennutz besteht ein beträchtlicher Spielraum an Gewissensfreiheit. Daß der Schutz der Umwelt das höhere verpflichtende Gut gegenüber dem privaten Reichtum oder dem Genuß weniger ist, versteht sich von selber. Bei einer kirchlichen Schwangerschaftsberatung handelt es sich nicht um eine Doppelwirkung einer Handlung u. nicht um materielle oder gar formelle Mitwirkung an Schlechtem, wie der ideologisch deformierte Standpunkt behauptet, da bei der ”offenen“ Beratung nur ethische Grundsätze einer Entscheidung übermittelt werden, die immer eine Freiheits- u. Gewissensentscheidung der betroffenen Frau ist u. bleibt, u. da die Rechtswidrigkeit einer Abtreibung nicht bestritten wird, sondern das Strafrecht betroffen ist, für das die Kirche nicht zuständig ist.