Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Glaubensabfall
(griech. ”apostasia“), im kirchlichen Verständnis die bewußte u. völlige Ablehnung des christlichen Glaubens durch einen Menschen, der einmal bewußt u. ganz zum Glauben gekommen war. Die Bibel verwendet das Wort im politischen u. im religiösen Sinn (Treulosigkeit gegenüber dem Gott Israels, gegenüber seiner Tora u. ä.). Als Typ eines Apostaten galt der Kirchengeschichtsschreibung Kaiser Julian († 363), der einmal dem christlichen Klerus angehört u. danach versucht hatte, die heidnischen Tempelkulte wiederzubeleben, eine Schrift ”Gegen die Galiläer “ schrieb u. die Kirchen drangsalierte. Im 19. Jh. wurde diskutiert, ob es subjektive, irrige Gründe für einen schuldlosen G. oder legitimen positiven Zweifel am Glauben geben könne. Das I. Vaticanum erklärte, für Katholiken gebe es keinen triftigen Grund (”iusta causa“), den Glauben zu wechseln oder zu bezweifeln, denn die Kirche sei durch sich selber ”ein großer steter Beweggrund der Glaubwürdigkeit u. ein unwiderlegliches Zeugnis ihrer göttlichen Sendung“. Daraufhin erstreckte sich die Diskussion auf die Frage, ob damit nur gemeint sei, objektive Gründe für einen G. könne es nicht geben, oder ob auch die Existenz subjektiver Gründe (u. die mit ihnen verbundene Schuldlosigkeit) vom Konzil verneint worden sei. Das II. Vaticanum bejahte die Existenz subjektiver Gründe, indem es den Gläubigen einen erheblichen Anteil an der Entstehung des Atheismus zuschrieb (GS 19 ). Auch bei bleibender Heiligkeit der Kirche kann sie durch ihre amtlichen Repräsentanten u. durch ihre anderen Glieder als ”sündige Kirche“ einzelnen Menschen schuldhaft begegnen u. so zum G. beitragen. Die eher protestlose ”Verdunstung“ des Glaubens stellt in der neuesten Zeit andere Probleme als der öffentliche G. (den das Kirchenrecht mit Exkommunikation bedroht). Kirchenaustritt als solcher ist nicht mit G. identisch.
(griech. ”apostasia“), im kirchlichen Verständnis die bewußte u. völlige Ablehnung des christlichen Glaubens durch einen Menschen, der einmal bewußt u. ganz zum Glauben gekommen war. Die Bibel verwendet das Wort im politischen u. im religiösen Sinn (Treulosigkeit gegenüber dem Gott Israels, gegenüber seiner Tora u. ä.). Als Typ eines Apostaten galt der Kirchengeschichtsschreibung Kaiser Julian († 363), der einmal dem christlichen Klerus angehört u. danach versucht hatte, die heidnischen Tempelkulte wiederzubeleben, eine Schrift ”Gegen die Galiläer “ schrieb u. die Kirchen drangsalierte. Im 19. Jh. wurde diskutiert, ob es subjektive, irrige Gründe für einen schuldlosen G. oder legitimen positiven Zweifel am Glauben geben könne. Das I. Vaticanum erklärte, für Katholiken gebe es keinen triftigen Grund (”iusta causa“), den Glauben zu wechseln oder zu bezweifeln, denn die Kirche sei durch sich selber ”ein großer steter Beweggrund der Glaubwürdigkeit u. ein unwiderlegliches Zeugnis ihrer göttlichen Sendung“. Daraufhin erstreckte sich die Diskussion auf die Frage, ob damit nur gemeint sei, objektive Gründe für einen G. könne es nicht geben, oder ob auch die Existenz subjektiver Gründe (u. die mit ihnen verbundene Schuldlosigkeit) vom Konzil verneint worden sei. Das II. Vaticanum bejahte die Existenz subjektiver Gründe, indem es den Gläubigen einen erheblichen Anteil an der Entstehung des Atheismus zuschrieb (GS 19 ). Auch bei bleibender Heiligkeit der Kirche kann sie durch ihre amtlichen Repräsentanten u. durch ihre anderen Glieder als ”sündige Kirche“ einzelnen Menschen schuldhaft begegnen u. so zum G. beitragen. Die eher protestlose ”Verdunstung“ des Glaubens stellt in der neuesten Zeit andere Probleme als der öffentliche G. (den das Kirchenrecht mit Exkommunikation bedroht). Kirchenaustritt als solcher ist nicht mit G. identisch.