Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Glaube
(sprachlicher Zusammenhang mit ”geloben“, ”verloben“, ”sich anvertrauen “) heißt im allgemeinsten Sinn, die Äußerungen einer Person im Vertrauen auf sie frei anzunehmen (”ich glaube dir“). Beim Glauben handelt es sich immer um ein dialogisches Beziehungsgeschehen zwischen Personen, dessen Gelingen oder Mißlingen völlig von der Glaubwürdigkeit dessen, dem geglaubt wird, abhängt. G. in diesem Sinn unterscheidet sich von dem Beweiswissen, das auf Überprüfbarkeit beruht, von dem bloß unverbindlichen Meinen, das kein Beziehungsgeschehen ist (”ich glaube, morgen wird es regnen“), u. von dem grundlosen Paradox eines ”blinden“ Vertrauens (infantiler Verzicht auf eine eigene Entscheidung). Der religiöse G. im Sinn der jüdischen u. christlichen Tradition kommt mit diesem Glauben im allgemeinsten Sinn darin überein, daß er eine Vertrauensbekundung gegenüber den Zeugen einer Offenbarung Gottes ist, die dem Glaubenden als glaubwürdig erscheinen. Ein Mißverständnis dieses religiösen Glaubens wäre es, würde man ihn als willentliche Zustimmung zu einer Lehre oder Information im Bereich der Vernunft verstehen, bei der Gott (oder die ihn vertretende kirchliche Autorität) ein äußerlich bleibendes Glaubensmotiv bliebe. Die Kundgabe des biblischen Gottes ruft alle Dimensionen des Menschen an u. sucht sie auf diesen Gott hin zu orientieren, u. zwar aus dem Grund, weil sie Liebe ist (Selbstmitteilung Gottes , Gnade). Dieser Gott beansprucht das weitere Leben des zum Glauben gekommenen Menschen u. gibt sich in seiner Liebe als das letzte, einzige, alle Hoffnung in sich erfüllende u. übertreffende Ziel des Menschenlebens kund. 1. Biblisch. a) Die Glaubenszeugnisse des Ersten Testaments sprechen durchwegs von diesem Beziehungsgeschehen zwischen Gott u. seinem Volk sowie seinen individuellen Getreuen. Der Vorgang des Glaubens im theol. Sinn wird meist mit ”he’emin“ wiedergegeben, ”festen Stand gewinnen in“, ”sich festmachen in“. Erzählend wird vom Glauben oder der Verweigerung des Glaubens im Hinblick auf das Geleit des Volkes durch JHWH berichtet. Sobald sich die Hoffnung auf eine endzeitliche, unwiderrufliche Heilsfülle richtet, wird der G. an die entsprechende Verheißung JHWHs als Bedingung für die Erlangung dieses Heils verkündet (z. B. Jes 7, 9; 28, 16; Dan 6, 24; Jona , 5 u. ö.); Vorbild für dieses unerschütterliche Vertrauen im Glauben ist Abraham. Der G. kann sich auch auf die Tora alsWillensbekundung Gottes (Ps 119, 66) u. auf die Boten Gottes (Ex 14, 31; 2 Chr 20, 20) beziehen. Für den gläubigen Juden ist es eine Selbstverständlichkeit, daß der G. sich konkretisiert im Gehorsam gegenüber den Weisungen der Tora u. in der Durchprägung aller Dimensionen des öffentlichen u. privaten Lebens. Besonders hervorgehobene Inhalte des jüdischen Glaubensbekenntnisses sind die Einzigkeit Gottes (Monotheismus) u. die Rettung aus der Knechtschaft in Ägypten. Die Erfahrung von Katastrophen hat in biblischer Zeit den Glauben noch nicht (wie ”nach Auschwitz“) zum Gegenstand bedrängender Fragen gemacht; ungebrochen war die gläubige Hoffnung auf eine Erlösung, die dem Volk JHWHs u. allen einzelnen Angehörigen Gerechtigkeit, Freiheit u. Frieden bringen würde. – b) Im Neuen Testament wird der G., so wie in der LXX, mit ”pisteuein“ bzw. ”pistis“ wiedergegeben: sich in absolutem Vertrauen u. Gehorsam in Gott festmachen. Gebete, die sich in solchem Glauben auf Gott verlassen, werden erhört werden (Mk 11, 24 par. u. ö.); ein solcher G. ”versetzt Berge“ (Mk 11, 23 par.; Lk 17, 6 par.). Diskutiert wird, ob der G., von dem im Zusammenhang mit Heilungen die Rede ist, Vorbedingung eines Wunders ist (Mk 5, 36 par.; 6, 6 u. ö.). Zweifel u. ”Kleinglauben“ der Jünger werden öfters getadelt. Die Apg versteht unter Glauben vorzugsweise die Annahme des verkündigten Wortes Gottes . Bei Paulus steht der G. im Zusammenhang mit Bekehrung, gehorsamem Vertrauen, Annahme des Evangeliums, Bekenntnis. Der G. richtet sich auf das Kreuz (1 Kor 1, 18), erwirkt als Gnadengeschenk Gottes die Rechtfertigung der Sünder (Gal u. Röm) u. wirkt sich aus in der aushaltenden Treue auch im ungerechten Leiden (1 Thess 1, 7 ff.; ,1–10). Jak 2, 14–26 wendet sich gegen ein Verständnis des Glaubens als bloßes ”Fürwahrhalten“. Im übrigen ntl. Schrifttum ist der G. wie bei Paulus die Voraussetzung für die ”eschatologische “ Rettung. Der G. an Gott bzw. an Jesus schenkt schon jetzt das Ewige Leben (Joh , 16 ff.: 14, 1; 20, 30 f.).
2. Theologiegeschichtlich u. systematisch können hier nur Grundzüge skizziert werden. a) In der Theologie der alten Kirche wurde der G. als vertrauendes Verständnis der in AT u. NT bezeugten Geschichte als Heilsgeschichte u. als Gabe Gottes aufgefaßt, die den Menschen zum Glauben als Annahme des Evangeliums führt. So läßt er sich unterscheiden in den Akt der Zustimmung zum Glaubensbekenntnis u. als daraus folgende getreue u. kompromißlose Lebensform. Die äußeren Umstände machen eine gewisse Konzentration auf die ”objektive Lehre“ notwendig: Regula fidei . Der G. in diesem Sinn heißt bei Augustinus († 430) der ”geglaubte G.“ (”fides quae creditur“). Daneben verliert das Moment des biblischen Glaubens im Sinn von ”festmachen in“, ”festen Stand gewinnen in“ nicht an Gewicht. Es wird in der Kirchenvätertheologie verbunden mit dem Wunsch, Einsicht in das Geglaubte zu gewinnen (augustinisch: der ”glaubende Glaube“, ”fides qua creditur“), von Gott in einem pädagogischen Prozeß ermöglicht, der dem Menschen Erleuchtung des Verstandes u. vertiefte Erkenntnis schenkt, so daß Zustimmung zum Glauben u. Denken nicht in Widerspruch geraten (augustinisch: ”der G., der nach Einsicht sucht“, ”fides quaerens intellectum “, bei Anselm von Canterbury †1109 programmatisch fortgeführt). Letztlich sind für Augustinus nicht Einzelwahrheiten im Zentrum des Glaubens, sondern Gott ist Gegenstand, Motiv u. Ziel des Glaubens schlechthin (”credere Deum, Deo, in Deum“). – b) Die mittelalterliche Glaubenstheologie war vom Erbe der Kirchenväterzeit, vor allem dem augustinischen, geprägt. Platon († 347 v.Chr.) hatte den Glauben als bloßes Meinen gegenüber dem wissenden Erkennen abgewertet. Thomas von Aquin († 1274) zeigte dagegen im Anschluß an Aristoteles, der eine glaubende Voraussetzung (Zustimmung zu Prinzipien) vor allem Wissen angenommen hatte, daß G. eine dem Wissen überlegene Gewißheit vermittelt, die aus der Evidenz der ”Ersten Wahrheit“ hervorgehe. So ist der G. für Thomas eine praktische Gewißheit ohne Fundierung in zwingenden Beweisen. In seiner Analyse des Glaubensaktes verstand er diesen als bejahende Annahme der Offenbarung Gottes, von einer willentlichen Energie getragene Verstandeszustimmung, wobei die Gnade Gottes es ermöglicht, in der Offenbarung die Heilswahrheit zu erkennen u. vom Glauben als Akt weiterzugelangen zum Glauben als Lebenshaltung, als Tugend. Das Wesentliche des Glaubensinhalts besteht für Thomas in dem u. nur in dem, was Menschen ”direkt auf das ewige Leben hinordnet“. Im bloßen Fürwahrhalten (der ”fides informis“) ist erst der Ansatz dazu gegeben; erst der ”durch Liebe durchformte G.“ (”fides caritate formata“) bewirkt ”den Anfang des ewigen Lebens“. Für Thomas ist der G. daher zum ewigen Heil notwendig. Besorgt um das Heil der Nichtglaubenden unterschied er beim rechtfertigenden u. rettenden Glauben zwischen ”ausdrücklichem Glauben“ (”fides explicita“) u. ”einschlußweisem Glauben“ (”fides implicita “). Mit einer Tradition vor ihm hielt er Hebr 11, 6 für die Formulierung des Minimums an Glaubensinhalt (”denn wer sich Gott nahen will, muß glauben, daß er ist u. denen, die ihn mit Ernst suchen, ein Belohner wird“). Für den einschlußweisen Glauben genügte es ihm, wenn ein Mensch das Gute um des Gutes willen tue, das Wahre um des Wahren willen bejahe (einschlußweise Bejahung Gottes als des schlechthin Guten u. Wahren). Die wesentlichen Elemente dieser Glaubenstheologie prägen die amtliche kath. Auffassung des Glaubens bis zur Gegenwart. – c) Für M. Luther († 1546) trat die ”objektive“ Seite des Glaubens hinter der ”existentiellen“ zurück. G. war für ihn die Aneignung des Gerichts- u. Gnadenspruchs Gottes im Evangelium (Fiduzialglaube, Rechtfertigung). Das Konzil von Trient sah den Glauben als Moment in einem Prozeß: Der vom Hören kommende G. ist Annahme der göttlichen Offenbarung, aber erst der Anfang der aus Gnade geschenkten Rechtfertigung; ohne Hoffnung u. Liebe ist er, obwohl aus Gnade gewirkt, tot. So stand Trient hinsichtlich des Glaubens nicht in einem grundlegenden Widerspruch zu Luther; es weigerte sich lediglich, G. u. Rechtfertigung zu identifizieren. – d) Während die spät- u. neuscholastische Theologie beim Glauben die Aspekte des willentlichen Gehorsams u. der Verstandeszustimmung zu einer ”instruktionstheoretisch “ verstandenen Offenbarung betonte (abgerundet im I. Vaticanum), setzte zunächst im nichtkath. Bereich der Theologie der Neuzeit eine Akzentverlagerung ein, vom ”dogmatischen Glauben“ zum ”Herzensglauben “, auf die in der Mystik schon immer bekannte Ebene der Erfahrung, der Betroffenheit u. Ergriffenheit. Eine ev. Linie führt von F. Schleiermacher († 1834) über S. Kierkegaard († 1855) zu R. Bultmann († 1976) (Entmythologisierung, sachgemäßer ”existentiale Interpretation“). Bei der allmählichen Überwindung der einseitig intellektualistischen Glaubensauffassung der Neuscholastik spielte im kath. Bereich der Personalismus eine große Rolle; er führte von einem ”Daß-Glauben“ zu einem ”Du-Glauben“. – e) Die neuzeitlichen Infragestellungen des Glaubens mit ihrem Beharren auf ”Ausweisen“ (von der Aufklärung bis zum Kritischen Rationalismus ) bewirkten zunächst eine Abkehr von einem autoritären Glaubensverständnis u. eine neue Aufmerksamkeit für innere Evidenzen (die ”Augen des Herzens“, Immanenzapologetik, Gnadenerfahrung). Hand in Hand damit ging eine neue, Gottes absolute Souveränität respektierende Hinkehr zum universalen wirksamen Heilswillen Gottes , der zur ”eschatologischen“ Rettung der Menschen noch andere Wege als den Glauben kennt. Dies ermöglichte es den christlichen Kirchen, Religions- u. Gewissensfreiheit anzuerkennen. Erst allmählich wurde in Kirchen u. Theologie bewußt, wie tief die Erschütterung des Glaubens infolge des Versagens der Glaubenspraxis in den Katastrophen des 20. Jh. ist. Sie hat nicht nur eine Glaubenskrise herbeigeführt, sondern angesichts des Schweigens Gottes eine Gotteskrise geoffenbart. In dieser Situation gewinnt die der Zukunft zugewandte ”Hoffnungsstruktur“ des Glaubens neue Bedeutung
2. Theologiegeschichtlich u. systematisch können hier nur Grundzüge skizziert werden. a) In der Theologie der alten Kirche wurde der G. als vertrauendes Verständnis der in AT u. NT bezeugten Geschichte als Heilsgeschichte u. als Gabe Gottes aufgefaßt, die den Menschen zum Glauben als Annahme des Evangeliums führt. So läßt er sich unterscheiden in den Akt der Zustimmung zum Glaubensbekenntnis u. als daraus folgende getreue u. kompromißlose Lebensform. Die äußeren Umstände machen eine gewisse Konzentration auf die ”objektive Lehre“ notwendig: Regula fidei . Der G. in diesem Sinn heißt bei Augustinus († 430) der ”geglaubte G.“ (”fides quae creditur“). Daneben verliert das Moment des biblischen Glaubens im Sinn von ”festmachen in“, ”festen Stand gewinnen in“ nicht an Gewicht. Es wird in der Kirchenvätertheologie verbunden mit dem Wunsch, Einsicht in das Geglaubte zu gewinnen (augustinisch: der ”glaubende Glaube“, ”fides qua creditur“), von Gott in einem pädagogischen Prozeß ermöglicht, der dem Menschen Erleuchtung des Verstandes u. vertiefte Erkenntnis schenkt, so daß Zustimmung zum Glauben u. Denken nicht in Widerspruch geraten (augustinisch: ”der G., der nach Einsicht sucht“, ”fides quaerens intellectum “, bei Anselm von Canterbury †1109 programmatisch fortgeführt). Letztlich sind für Augustinus nicht Einzelwahrheiten im Zentrum des Glaubens, sondern Gott ist Gegenstand, Motiv u. Ziel des Glaubens schlechthin (”credere Deum, Deo, in Deum“). – b) Die mittelalterliche Glaubenstheologie war vom Erbe der Kirchenväterzeit, vor allem dem augustinischen, geprägt. Platon († 347 v.Chr.) hatte den Glauben als bloßes Meinen gegenüber dem wissenden Erkennen abgewertet. Thomas von Aquin († 1274) zeigte dagegen im Anschluß an Aristoteles, der eine glaubende Voraussetzung (Zustimmung zu Prinzipien) vor allem Wissen angenommen hatte, daß G. eine dem Wissen überlegene Gewißheit vermittelt, die aus der Evidenz der ”Ersten Wahrheit“ hervorgehe. So ist der G. für Thomas eine praktische Gewißheit ohne Fundierung in zwingenden Beweisen. In seiner Analyse des Glaubensaktes verstand er diesen als bejahende Annahme der Offenbarung Gottes, von einer willentlichen Energie getragene Verstandeszustimmung, wobei die Gnade Gottes es ermöglicht, in der Offenbarung die Heilswahrheit zu erkennen u. vom Glauben als Akt weiterzugelangen zum Glauben als Lebenshaltung, als Tugend. Das Wesentliche des Glaubensinhalts besteht für Thomas in dem u. nur in dem, was Menschen ”direkt auf das ewige Leben hinordnet“. Im bloßen Fürwahrhalten (der ”fides informis“) ist erst der Ansatz dazu gegeben; erst der ”durch Liebe durchformte G.“ (”fides caritate formata“) bewirkt ”den Anfang des ewigen Lebens“. Für Thomas ist der G. daher zum ewigen Heil notwendig. Besorgt um das Heil der Nichtglaubenden unterschied er beim rechtfertigenden u. rettenden Glauben zwischen ”ausdrücklichem Glauben“ (”fides explicita“) u. ”einschlußweisem Glauben“ (”fides implicita “). Mit einer Tradition vor ihm hielt er Hebr 11, 6 für die Formulierung des Minimums an Glaubensinhalt (”denn wer sich Gott nahen will, muß glauben, daß er ist u. denen, die ihn mit Ernst suchen, ein Belohner wird“). Für den einschlußweisen Glauben genügte es ihm, wenn ein Mensch das Gute um des Gutes willen tue, das Wahre um des Wahren willen bejahe (einschlußweise Bejahung Gottes als des schlechthin Guten u. Wahren). Die wesentlichen Elemente dieser Glaubenstheologie prägen die amtliche kath. Auffassung des Glaubens bis zur Gegenwart. – c) Für M. Luther († 1546) trat die ”objektive“ Seite des Glaubens hinter der ”existentiellen“ zurück. G. war für ihn die Aneignung des Gerichts- u. Gnadenspruchs Gottes im Evangelium (Fiduzialglaube, Rechtfertigung). Das Konzil von Trient sah den Glauben als Moment in einem Prozeß: Der vom Hören kommende G. ist Annahme der göttlichen Offenbarung, aber erst der Anfang der aus Gnade geschenkten Rechtfertigung; ohne Hoffnung u. Liebe ist er, obwohl aus Gnade gewirkt, tot. So stand Trient hinsichtlich des Glaubens nicht in einem grundlegenden Widerspruch zu Luther; es weigerte sich lediglich, G. u. Rechtfertigung zu identifizieren. – d) Während die spät- u. neuscholastische Theologie beim Glauben die Aspekte des willentlichen Gehorsams u. der Verstandeszustimmung zu einer ”instruktionstheoretisch “ verstandenen Offenbarung betonte (abgerundet im I. Vaticanum), setzte zunächst im nichtkath. Bereich der Theologie der Neuzeit eine Akzentverlagerung ein, vom ”dogmatischen Glauben“ zum ”Herzensglauben “, auf die in der Mystik schon immer bekannte Ebene der Erfahrung, der Betroffenheit u. Ergriffenheit. Eine ev. Linie führt von F. Schleiermacher († 1834) über S. Kierkegaard († 1855) zu R. Bultmann († 1976) (Entmythologisierung, sachgemäßer ”existentiale Interpretation“). Bei der allmählichen Überwindung der einseitig intellektualistischen Glaubensauffassung der Neuscholastik spielte im kath. Bereich der Personalismus eine große Rolle; er führte von einem ”Daß-Glauben“ zu einem ”Du-Glauben“. – e) Die neuzeitlichen Infragestellungen des Glaubens mit ihrem Beharren auf ”Ausweisen“ (von der Aufklärung bis zum Kritischen Rationalismus ) bewirkten zunächst eine Abkehr von einem autoritären Glaubensverständnis u. eine neue Aufmerksamkeit für innere Evidenzen (die ”Augen des Herzens“, Immanenzapologetik, Gnadenerfahrung). Hand in Hand damit ging eine neue, Gottes absolute Souveränität respektierende Hinkehr zum universalen wirksamen Heilswillen Gottes , der zur ”eschatologischen“ Rettung der Menschen noch andere Wege als den Glauben kennt. Dies ermöglichte es den christlichen Kirchen, Religions- u. Gewissensfreiheit anzuerkennen. Erst allmählich wurde in Kirchen u. Theologie bewußt, wie tief die Erschütterung des Glaubens infolge des Versagens der Glaubenspraxis in den Katastrophen des 20. Jh. ist. Sie hat nicht nur eine Glaubenskrise herbeigeführt, sondern angesichts des Schweigens Gottes eine Gotteskrise geoffenbart. In dieser Situation gewinnt die der Zukunft zugewandte ”Hoffnungsstruktur“ des Glaubens neue Bedeutung