Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Gewißheit
   ist eine bestimmte Qualität der Erkenntnis u. ist dann gegeben, wenn das erkennende Subjekt sich der sachlichen Gründe seiner Erkenntnis unbeirrbar sicher ist. Im allgemeinenwird seit R. Descartes († 1650) die G. mit Evidenz (lat. = Augenscheinlichkeit) gleichgesetzt. Das betrifft allerdings nur die subjektive Evidenz, die dann gegeben ist, wenn ein Sachverhalt aus der Prüfung seiner Gründe unbezweifelbar einsichtig ist. Objektive Evidenz bezeichnet das Offenbarsein eines Sachverhalts, der ”sich selber gegeben“ hat u. Wissen begründet. Fehlt das Wissen, dann kann immer noch (subjektive) G. gegeben sein. Die Übereinstimmung der Vorstellungen des Bewußtseins mit einer Sache wird im ”Urteil“ festgestellt (Wahrheit). In der Sicht der christlichen Ethik muß einer Entscheidung ein Urteil zugrunde liegen, das begründet ist (= moralische G.), aber eine Letztbegründung ist bei keinem Urteil möglich; G. ergibt sich vielmehr normalerweise innerhalb eines ”Systems von Überzeugungen“. – Heilsgewißheit .
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