Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Gerechtigkeit
Das AT beschreibt gerechtes Verhalten u. G. (hebr. ”sedaqa “) in verschiedenen Zusammenhängen: als Gleichheit vor Gericht, als Kennzeichen der Königsherrschaft (”Tun von Recht“), als über die bloße Pflicht hinausgehende Solidarität mit Mitmenschen u. als lebensfreundliches Verhalten auch in der Schöpfung (Ez; Jes 40–66; Spr u. verschiedene Psalmen). Im NT ragt die Betonung der G. in der Bergpredigt u. in anderen Jesusworten des Mt hervor, wobei die Benachteiligung der durch Ungerechtigkeiten unterdrückten ”Kleinen“ im Hintergrund steht, also soziale, mitmenschliche G. gemeint ist, die für das Gottesverhältnis bestimmend ist. Bei Paulus steht die ”Glaubensgerechtigkeit“ im Kontrast zur G. aus dem Gesetz; sie steht im Zentrum seiner Lehre über die Rechtfertigung des Sünders. In den weiteren Schriften des NT gelten Ermahnungen dem mitmenschlichen ”Tun“ der G. – In der abendländischen Tradition heißt G. jene Tugend, die ”jedem das Seine“ (Ulpian †228 n.Chr.) zukommen läßt. Aufgrund von Unterscheidungen bei Aristoteles († 322 v.Chr.) teilte Thomas von Aquin († 1274) die G. in drei an den Verhältnissen des Gemeinschaftslebens abgelesene Arten ein: a) die ausgleichende G. (”iustitia commutativa“) im Verhältnis einzelner Menschen untereinander; b) die zuteilende G. (”iustitia distributiva“) im Verhältnis der Gemeinschaft der Familie, des Staates u. der Kirche zu den einzelnen Mitgliedern, so daß ihnen Teil am Gemeinwohl gegeben wird; c) die naturrechtlich, nicht positiv rechtlich verstandene gesetzliche G. (”iustitia legalis “) im Verhältnis des einzelnen Menschen zur Gemeinschaft, so daß dieser sich seinerseits dem Gemeinwohl unterordnet. Die ethische Diskussion geht, vor allem hinsichtlich der ”sozialen G.“, bis zur Gegenwart weiter u. bezieht auch das Verhalten zur nichtmenschlichen Schöpfung ein (”ökologische G.“). Der Tradition nach ist die G. die höchste der Kardinaltugenden . Für glaubende Menschen ist sie jedoch von der Liebe nicht abtrennbar, da vom Glaubenden mehr verlangt ist als eine Unparteilichkeit, die jedem das gleiche Recht zuerkennt (Gleichheit), u. mehr als die Respektierung unabdingbarer Sachrechte (Röm 1, 8). Ein christlich glaubender Mensch kann nicht akzeptieren, daß der ökonomische Bereich nur von den ihm eigenen Gesetzen beherrscht wird, wie der Kapitalismus behauptet, der die Geltung moralischer Kategorien im Bereich ”unpersönlicher Evolutionsprozesse “ (= Marktsysteme) bestreitet.
Das AT beschreibt gerechtes Verhalten u. G. (hebr. ”sedaqa “) in verschiedenen Zusammenhängen: als Gleichheit vor Gericht, als Kennzeichen der Königsherrschaft (”Tun von Recht“), als über die bloße Pflicht hinausgehende Solidarität mit Mitmenschen u. als lebensfreundliches Verhalten auch in der Schöpfung (Ez; Jes 40–66; Spr u. verschiedene Psalmen). Im NT ragt die Betonung der G. in der Bergpredigt u. in anderen Jesusworten des Mt hervor, wobei die Benachteiligung der durch Ungerechtigkeiten unterdrückten ”Kleinen“ im Hintergrund steht, also soziale, mitmenschliche G. gemeint ist, die für das Gottesverhältnis bestimmend ist. Bei Paulus steht die ”Glaubensgerechtigkeit“ im Kontrast zur G. aus dem Gesetz; sie steht im Zentrum seiner Lehre über die Rechtfertigung des Sünders. In den weiteren Schriften des NT gelten Ermahnungen dem mitmenschlichen ”Tun“ der G. – In der abendländischen Tradition heißt G. jene Tugend, die ”jedem das Seine“ (Ulpian †228 n.Chr.) zukommen läßt. Aufgrund von Unterscheidungen bei Aristoteles († 322 v.Chr.) teilte Thomas von Aquin († 1274) die G. in drei an den Verhältnissen des Gemeinschaftslebens abgelesene Arten ein: a) die ausgleichende G. (”iustitia commutativa“) im Verhältnis einzelner Menschen untereinander; b) die zuteilende G. (”iustitia distributiva“) im Verhältnis der Gemeinschaft der Familie, des Staates u. der Kirche zu den einzelnen Mitgliedern, so daß ihnen Teil am Gemeinwohl gegeben wird; c) die naturrechtlich, nicht positiv rechtlich verstandene gesetzliche G. (”iustitia legalis “) im Verhältnis des einzelnen Menschen zur Gemeinschaft, so daß dieser sich seinerseits dem Gemeinwohl unterordnet. Die ethische Diskussion geht, vor allem hinsichtlich der ”sozialen G.“, bis zur Gegenwart weiter u. bezieht auch das Verhalten zur nichtmenschlichen Schöpfung ein (”ökologische G.“). Der Tradition nach ist die G. die höchste der Kardinaltugenden . Für glaubende Menschen ist sie jedoch von der Liebe nicht abtrennbar, da vom Glaubenden mehr verlangt ist als eine Unparteilichkeit, die jedem das gleiche Recht zuerkennt (Gleichheit), u. mehr als die Respektierung unabdingbarer Sachrechte (Röm 1, 8). Ein christlich glaubender Mensch kann nicht akzeptieren, daß der ökonomische Bereich nur von den ihm eigenen Gesetzen beherrscht wird, wie der Kapitalismus behauptet, der die Geltung moralischer Kategorien im Bereich ”unpersönlicher Evolutionsprozesse “ (= Marktsysteme) bestreitet.