Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Gemeinwohl
   (lat. ”bonum commune“), ein Hauptbegriff der kath. Sozialethik, der fachlich unterschieden wird vom Gemeingut. Dieses Letztere ist ein Gut (Wert), dessen Verwirklichung für alle Mitglieder eines Sozialgebildes bereichernd (nicht im bloß ökonomischen Sinn!) ist, d. h. es ist ein Zielgut; G. ist dann diejenige organisatorische Verfaßtheit eines Sozialgebildes, die der Verwirklichung des Zielgutes dienlich ist (II. Vaticanum GS 26 , 76 ). Voraussetzung für die Geltung dieser Auffassung ist, daß bei allen weltanschaulichen u. gesellschaftlichen Differenzen ein Konsens über Werte (Ziele) besteht, die im Interesse des Ganzen erstrebenswert sind, auch wenn individuelle Interessen dahinter zurückstehen müssen (nicht zurückgesetzt werden dürfen die Menschenrechte). Die wesentliche Aufgabe des Staates besteht darin, das G. (Wohlergehen) seiner Menschen zu garantieren u. zu fördern, soweit es in seiner Kompetenz u. Macht liegt, was insbesondere bei der inneren u. äußeren Rechtssicherheit der Fall ist.
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