Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Gemeinde
bei M. Luther († 1546) bevorzugte Übersetzung von griech. ”ekklesia “ = Kirche, ist ein Begriff, der mannigfaltige kirchliche Gemeinschaftsformen umfassen kann u. darum der Pluralität der kirchlichen Lebensweisen mehr gerecht wird als z. B. der kirchenrechtlich festgelegte Begriff Pfarrei. Die beiden biblischen Testamente haben keinen entsprechenden Begriff, da hebr. ”qahal“ (griech. ”ekklesia“) u. ”edah“ (griech. ”synagoge“) die verabredete oder angeordnete Versammlung bezeichnen. Auch die paulinischen Benennungen der Ortskirche u. der Gesamtkirche als ”ekklesia“ treffen noch nicht das mit G. Gemeinte. Dem heutigen Verständnis von G. kommen die freiwillig-privaten Gemeinschaftsformen der jüdischen Diasporagemeinden am nächsten. Gemeinschaftlichkeit als Bewußtsein freiwilliger Zusammengehörigkeit, gemeinsamer Glaubensüberzeugungen, gemeinsamer Liturgie u. gemeinsamer praktischer Aufgaben, die auch als Zeugnis für das Evangelium verstanden werden, ist konstitutiv für christliche Gemeinden, die als Basisgemeinden, Hauskirchen u. meist nur ausnahmsweise als Pfarreien existieren. Die Aufgliederung der bisherigen schematisch-territorialen Pfarreien in kleinere Einheiten (Gemeinden) ist für Zukunft u. Reform der Kirche lebensnotwendig.
bei M. Luther († 1546) bevorzugte Übersetzung von griech. ”ekklesia “ = Kirche, ist ein Begriff, der mannigfaltige kirchliche Gemeinschaftsformen umfassen kann u. darum der Pluralität der kirchlichen Lebensweisen mehr gerecht wird als z. B. der kirchenrechtlich festgelegte Begriff Pfarrei. Die beiden biblischen Testamente haben keinen entsprechenden Begriff, da hebr. ”qahal“ (griech. ”ekklesia“) u. ”edah“ (griech. ”synagoge“) die verabredete oder angeordnete Versammlung bezeichnen. Auch die paulinischen Benennungen der Ortskirche u. der Gesamtkirche als ”ekklesia“ treffen noch nicht das mit G. Gemeinte. Dem heutigen Verständnis von G. kommen die freiwillig-privaten Gemeinschaftsformen der jüdischen Diasporagemeinden am nächsten. Gemeinschaftlichkeit als Bewußtsein freiwilliger Zusammengehörigkeit, gemeinsamer Glaubensüberzeugungen, gemeinsamer Liturgie u. gemeinsamer praktischer Aufgaben, die auch als Zeugnis für das Evangelium verstanden werden, ist konstitutiv für christliche Gemeinden, die als Basisgemeinden, Hauskirchen u. meist nur ausnahmsweise als Pfarreien existieren. Die Aufgliederung der bisherigen schematisch-territorialen Pfarreien in kleinere Einheiten (Gemeinden) ist für Zukunft u. Reform der Kirche lebensnotwendig.