Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Gebote Gottes
   heißen in den biblischen Zeugnissen beider Testamente Einzelweisungen, durch die der Wille Gottes konkretisiert wird, die aber nicht einfach mit der Grundurkunde des Volkes Gottes, der Tora, oder mit dem ”Hauptgebot“ der Gottes- u. Nächstenliebe identisch sind. Zu ihnen zählen u. a. vielfältige rituelle u. kultische Vorschriften im AT , die nach der Auffassung des Paulus nicht abgeschafft sind – G. G. werden nicht ”abgeschafft“ –, sondern durch Jesus Christus ”erfüllt“ worden sind. Einen Sonderfall stellt das göttliche Gebot der Beschneidung dar, das als Bundeszeichen für die Erstberufenen in den Bund in Geltung bleibt. Die Inhalte der Kataloge der Tugenden u. Laster im NT zählen gleichfalls zu den G. G. Da sie Wertvorstellungen enthalten, die sich in außerbiblischen Traditionen ebenfalls finden u. die sich auf bestimmte Erfahrungen im sozialen Zusammenleben stützen, die sozio-kulturell u. geschichtlich bedingt sind, erweist es sich als notwendig, nach dem ihnen allen zugrunde liegenden ”eigentlichen“ Willen Gottes zu fragen. Die einzelnen G. G. sind auf das umfassende Liebesgebot zurückzuführen u. erhalten in dem Maß, in dem sie dieses hier u. heute konkretisieren, ihre Verbindlichkeit. Als vom Liebesgebot unabhängige, autoritäre, überzeitlich u. universal geltende ”Gebote“, die auf nicht weiter hinterfragbare göttliche Dekrete zurückzuführen wären, können u. dürfen sie nicht verkündet werden. – Dekalog, Bergpredigt .
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