Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Frauenordination
Das Bewußtsein von der grundsätzlich gleichen Würde u. Gleichberechtigung von Frau u. Mann in Gesellschaft u. Kirche einerseits, das Beispiel nichtkatholischer Kirchen anderseits, in denen Frauen unter Gebet u. Handauflegung zum kirchlichen Dienst ordiniert werden (bei allem Unterschied von Ordination u. Weihesakrament), haben auch in der kath. Kirche schon vor dem II. Vaticanum die Frage nach der F. aufkommen lassen. Wissenschaftliche Untersuchungen haben nachgewiesen, daß es zwingende theol. Gründe für einen Ausschluß der Frauen vom ”geweihten Amt“, auch vomWeihepriestertum, nicht gibt. Die frühe Kirche, die sich bei der Ausgestaltung ihrer Ämter u. Dienste auf den Heiligen Geist Gottes verließ, kannte sowohl ”stabile“ Bestellungen zu Diensten u. Organisationsformen (”Witwenstand“) als auch eine Amtsübertragung durch eine eigentliche Weihe bei Diakoninnen in Ost u. West. Die Rechtsvorbehalte beim Dienst der Sakramente durch Diakone galten auch bei ihnen. Die z.T. umfangreichen Vollmachten von Äbtissinnen im frühen Mittelalter u. später können hier außer Betracht bleiben. Die Stellung der Frauen in der Kirche war generell durch ihre Unterordnung unter die Männer bestimmt; Thomas von Aquin († 1274) rechtfertigte sie damit, daß die Frauen nicht genügend Verstand für eine leitende Stellung hätten. Die Anerkennung prophetischer Frauen (heute als Kirchenlehrerinnen) betrifft nicht die Frage nach dem Amt u. den Zugängen zu ihm, kann also nicht als Alibi dienen. Nachdem die theol. Einwände gegen eine F. Zug um Zug widerlegt waren, verblieb als Begründung der negativen Stellungnahmen der Päpste Paul VI. († 1978) von 1976 u. Johannes Paul II. von 1994 sachlich nur noch der Hinweis auf die Tradition (Jesus habe nur Männer zu Aposteln berufen usw.), so daß ”die Kirche“ sich nicht bevollmächtigt sehe, Frauen zum geweihten Amt zuzulassen. Das 1983 neu vorgelegte Kirchenrecht schließt daher kategorisch Frauen vom Empfang des Weihesakraments u. von allen damit verbundenen Diensten aus. Es weist aber auf eine Fülle von Aufgaben hin, die von Frauen in der Liturgie, in der pastoralen Praxis u. in der kirchlichen Verwaltung übernommen werden können. Vor allem in Deutschland, den USA u. in der Dritten Welt kommen Möglichkeiten der Arbeit in der theol.Wissenschaft, auch in der Priesterausbildung, hinzu. Sie tragen dazu bei, die völlig einseitig patriarchalische Prägung der Kirchen- u. Gemeindeleitung allmählich abzubauen. Die negativen Entscheidungen der Kirchenleitung stellen zwar nur disziplinarische Anweisungen dar, die prinzipiell reformabel sind. Sie wurden aber mit Qualifikationen versehen, die eine Änderung in absehbarer Zeit als höchst unwahrscheinlich erscheinen lassen: Sie seien ”authentisch“, ”unwiderruflich“, ”definitiv anzunehmen“ (ein Diskussionsverbot). Ernstzunehmen ist die ökumenische Rücksichtnahme, vor allem im Hinblick auf die Traditionsverbundenheit der orthodoxen Ostkirchen. Offen bleibt nach wie vor die Möglichkeit, daß auch in der röm.-kath. Kirche erkannt wird, welche Kreativität im Hinblick auf die Ausbildung neuer, auch frauenspezifischer Ämter u. Dienste ihr vom Geist Gottes her zukommt u. wie flexibel sie in der Erteilung von ”Befugnissen“ sein kann.
Das Bewußtsein von der grundsätzlich gleichen Würde u. Gleichberechtigung von Frau u. Mann in Gesellschaft u. Kirche einerseits, das Beispiel nichtkatholischer Kirchen anderseits, in denen Frauen unter Gebet u. Handauflegung zum kirchlichen Dienst ordiniert werden (bei allem Unterschied von Ordination u. Weihesakrament), haben auch in der kath. Kirche schon vor dem II. Vaticanum die Frage nach der F. aufkommen lassen. Wissenschaftliche Untersuchungen haben nachgewiesen, daß es zwingende theol. Gründe für einen Ausschluß der Frauen vom ”geweihten Amt“, auch vomWeihepriestertum, nicht gibt. Die frühe Kirche, die sich bei der Ausgestaltung ihrer Ämter u. Dienste auf den Heiligen Geist Gottes verließ, kannte sowohl ”stabile“ Bestellungen zu Diensten u. Organisationsformen (”Witwenstand“) als auch eine Amtsübertragung durch eine eigentliche Weihe bei Diakoninnen in Ost u. West. Die Rechtsvorbehalte beim Dienst der Sakramente durch Diakone galten auch bei ihnen. Die z.T. umfangreichen Vollmachten von Äbtissinnen im frühen Mittelalter u. später können hier außer Betracht bleiben. Die Stellung der Frauen in der Kirche war generell durch ihre Unterordnung unter die Männer bestimmt; Thomas von Aquin († 1274) rechtfertigte sie damit, daß die Frauen nicht genügend Verstand für eine leitende Stellung hätten. Die Anerkennung prophetischer Frauen (heute als Kirchenlehrerinnen) betrifft nicht die Frage nach dem Amt u. den Zugängen zu ihm, kann also nicht als Alibi dienen. Nachdem die theol. Einwände gegen eine F. Zug um Zug widerlegt waren, verblieb als Begründung der negativen Stellungnahmen der Päpste Paul VI. († 1978) von 1976 u. Johannes Paul II. von 1994 sachlich nur noch der Hinweis auf die Tradition (Jesus habe nur Männer zu Aposteln berufen usw.), so daß ”die Kirche“ sich nicht bevollmächtigt sehe, Frauen zum geweihten Amt zuzulassen. Das 1983 neu vorgelegte Kirchenrecht schließt daher kategorisch Frauen vom Empfang des Weihesakraments u. von allen damit verbundenen Diensten aus. Es weist aber auf eine Fülle von Aufgaben hin, die von Frauen in der Liturgie, in der pastoralen Praxis u. in der kirchlichen Verwaltung übernommen werden können. Vor allem in Deutschland, den USA u. in der Dritten Welt kommen Möglichkeiten der Arbeit in der theol.Wissenschaft, auch in der Priesterausbildung, hinzu. Sie tragen dazu bei, die völlig einseitig patriarchalische Prägung der Kirchen- u. Gemeindeleitung allmählich abzubauen. Die negativen Entscheidungen der Kirchenleitung stellen zwar nur disziplinarische Anweisungen dar, die prinzipiell reformabel sind. Sie wurden aber mit Qualifikationen versehen, die eine Änderung in absehbarer Zeit als höchst unwahrscheinlich erscheinen lassen: Sie seien ”authentisch“, ”unwiderruflich“, ”definitiv anzunehmen“ (ein Diskussionsverbot). Ernstzunehmen ist die ökumenische Rücksichtnahme, vor allem im Hinblick auf die Traditionsverbundenheit der orthodoxen Ostkirchen. Offen bleibt nach wie vor die Möglichkeit, daß auch in der röm.-kath. Kirche erkannt wird, welche Kreativität im Hinblick auf die Ausbildung neuer, auch frauenspezifischer Ämter u. Dienste ihr vom Geist Gottes her zukommt u. wie flexibel sie in der Erteilung von ”Befugnissen“ sein kann.