Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Firmung
   (lat. ”confirmatio“ = Bestätigung, Stärkung) ist nach röm-kath. u. ostkirchlich-orthodoxem Glauben eines der sieben Sakramente der Kirche, das in engem Zusammenhang mit der Taufe als Symbolhandlung der christlichen Initiation zu sehen ist. Der biblische Ursprung wird in der Handauflegung gesehen (Apg 8, 17 f.; 9, 17; 19, 6 u. a.), die den zum Glauben Bekehrten die Gabe des Heiligen Geistes deutlich machen soll. Manche denken auch an die Zeugnisse für die Geistsalbung (Salbung) u. die Besiegelung (Sphragis). Die Vollendung des Taufgeschehens durch Segensgebet, Handauflegung u. Salbung wird nach Texten des 3. Jh. in der westlichen Kirche zu einer eigenständigen Symbolhandlung. Diese Verselbständigung fand in den Ostkirchen nicht statt. Eine sogleich im Anschluß an die Taufe erteilte Salbung mit aromatischem Öl, Myron, heißt dort ”Gabe des Heiligen Geistes“ u. wird als Sakrament betrachtet. Nachdem die Reformatoren keinen Auftrag Jesu Christi zur F. erkennen konnten u. deren Sakramentalität ablehnten, auch weil durch die F. die Taufe abgewertet werde, verteidigte das Konzil von Trient die schon in Florenz aufgestellte Lehre über die F. als Sakrament; außerdem gehörte zu seinen verbindlichen Erklärungen die Existenz des sakramentalen Charakters, in dem die Nichtwiederholbarkeit der F. begründet ist. Bis zum II. Vaticanum war die Erteilung der F. dem Bischof vorbehalten; wenn dieses Konzil den Bischof nur ”erstberufenen Spender“ (LG 26 ) nennt, sind andere Liturgen der F. damit nicht ausgeschlossen. Das Konzil wünschte eine neue Verdeutlichung des Zusammenhangs der F. mit der Initiation (SC 71 ) u. verstand dieses Sakrament als vollkommenere Bindung der Getauften an die Kirche u. als Beauftragung zum Zeugnis des Glaubens inWort u. Tat (LG 11 ). Von dieser Sicht her liegt es nahe, die F. als bewußte u. entschiedene Ratifikation der Taufe durch junge Erwachsene unter dem Gebet der Kirche zu sehen. Dem gegenüber erscheinen liturgisch-historische Bemühungen, die alte Reihenfolge der Initiation (Taufe – F. – Eucharistie) wiederherzustellen, als anachronistisch. Das kirchliche Amt müßte aus der Besiegelung der Gegenwart des Hl. Geistes u. seiner prophetischen Kraft in den Gefirmten stärkere Konsequenzen in der Anerkennung ihrer ”Mündigkeit“ ziehen. Ein Verständnis der ev. Konfirmation als Segenshandlung mit Gebet u. Salbung zeigt, daß die Existenz der F. keinen kirchentrennenden Widerspruch hervorrufen muß.
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