Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Filioque
(lat. = und vom Sohn), ein Zusatz, der besagt, daß der Heilige Geist vom Vater und vom Sohn ausgeht u. der in der lat. Kirche seit Ende des 6. Jh. in das sog. nicaeno-constantinopolitanische Glaubensbekenntnis (dem Konzil von Konstantinopel 381 zugeschrieben) eingefügt u. in Spanien u. Franken von Synoden akzeptiert wurde, inhaltlich 809 päpstlich gebilligt, aber ohne Erlaubnis der Einfügung ins Glaubensbekenntnis. Auf Drängen Kaiser Heinrichs II. wurde diese Einfügung 1014 vom Papst gestattet. Schon früher vom Patriarchen Photios († 897) bekämpft, bildet das F. für die orthodoxen Ostkirchen bis heute einen zentralen Vorwurf an die Adresse der lat. Kirche, zumal das 4. Ökumenische Konzil von Chalkedon 451 jede Veränderung des Glaubensbekenntnisses feierlich verboten hatte. Das Scheitern einer Versöhnung von Ost u. West im Zusammenhang mit dem Konzil von Lyon 1274 u. auf dem Konzil von Florenz 1439 geht wesentlich auf die lat. Forderung zurück, die Orthodoxie müsse die Legitimität der Einfügung des F. anerkennen u. dem Sachgehalt des F. zustimmen. Die orthodoxen Ostkirchen akzeptieren eine ”heilsökonomische“ Sendung des Hl. Geistes durch den Sohn (Joh 16, 7), nicht aber einen innertrinitarischen Hervorgang aus dem Vater u. dem Sohn, weil damit der Vater aufgehört hätte, einziger Ursprung (griech. ”arche“) zu sein. Der Westen wendet in der christologischen Defensive gegen den Arianismus ein, wegen der Wesenseinheit von Vater u. Sohn bildeten sie ein einziges Prinzip des Hervorgangs. Diese für den Glauben nicht mehr relevante Position stellt zweifellos einen geringeren Wert dar als die Versöhnung von Ost u. West; der Westen könnte ohne Schaden zum ursprünglichen Text des Glaubensbekenntnisses zurückkehren.
(lat. = und vom Sohn), ein Zusatz, der besagt, daß der Heilige Geist vom Vater und vom Sohn ausgeht u. der in der lat. Kirche seit Ende des 6. Jh. in das sog. nicaeno-constantinopolitanische Glaubensbekenntnis (dem Konzil von Konstantinopel 381 zugeschrieben) eingefügt u. in Spanien u. Franken von Synoden akzeptiert wurde, inhaltlich 809 päpstlich gebilligt, aber ohne Erlaubnis der Einfügung ins Glaubensbekenntnis. Auf Drängen Kaiser Heinrichs II. wurde diese Einfügung 1014 vom Papst gestattet. Schon früher vom Patriarchen Photios († 897) bekämpft, bildet das F. für die orthodoxen Ostkirchen bis heute einen zentralen Vorwurf an die Adresse der lat. Kirche, zumal das 4. Ökumenische Konzil von Chalkedon 451 jede Veränderung des Glaubensbekenntnisses feierlich verboten hatte. Das Scheitern einer Versöhnung von Ost u. West im Zusammenhang mit dem Konzil von Lyon 1274 u. auf dem Konzil von Florenz 1439 geht wesentlich auf die lat. Forderung zurück, die Orthodoxie müsse die Legitimität der Einfügung des F. anerkennen u. dem Sachgehalt des F. zustimmen. Die orthodoxen Ostkirchen akzeptieren eine ”heilsökonomische“ Sendung des Hl. Geistes durch den Sohn (Joh 16, 7), nicht aber einen innertrinitarischen Hervorgang aus dem Vater u. dem Sohn, weil damit der Vater aufgehört hätte, einziger Ursprung (griech. ”arche“) zu sein. Der Westen wendet in der christologischen Defensive gegen den Arianismus ein, wegen der Wesenseinheit von Vater u. Sohn bildeten sie ein einziges Prinzip des Hervorgangs. Diese für den Glauben nicht mehr relevante Position stellt zweifellos einen geringeren Wert dar als die Versöhnung von Ost u. West; der Westen könnte ohne Schaden zum ursprünglichen Text des Glaubensbekenntnisses zurückkehren.