Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Evangelium
(griech. = die gute Botschaft), ein Wort, das außerhalb des NT eine gute Nachricht bezeichnet, im NT theol. gefüllt ist: Die von Gott durch Jesus Christus kommende gute Kunde oder die Botschaft vom Wirken Gottes in Jesus Christus zum Heil der Menschen. Adressat des Ev. Jesu ist der arme Mensch (Mt 11, 5), der sich in einer Situation des Elends vorfindet, die keine hoffnungsvollen Perspektiven bietet, u. sich auch einer Situation der Schuld vor Gott bewußt ist, so daß er von ihm Ablehnung u. Unheil erwarten müßte. Ihm sagt die gute Kunde an, daß ihm die liebende u. vergebende Zuwendung Gottes gilt, daß die Herrschaft Gottes ihm die endgültige Befreiung u. Rettung verheißt, so daß Grund zur Hoffnung ist, u. daß Gottes Herrschaft in dieser Welt bereits wirksam geworden ist (Mk 1, 14 f.) u. sie zur Vollendung führen wird. Diese Inhalte werden in den einzelnen Schriften des NT unterschiedlich akzentuiert (ein bedeutender Begriff ist E. bei Paulus). Der Begriff E. wird sodann ausgedehnt auf das-jenige, was Augen- u. Ohrenzeugen von Jesus selber wahrgenommen haben. Die Existenz, die Rede u. das Leben Jesu werden so zu einem Inhalt des Ev. (aber nicht zu einer Biographie im modernen Sinn). Mit E. in der Einzahl wird in der kirchlichen Sprache bis heute die ganze Verkündigung des Wortes Gottes bezeichnet (Predigt, Unterricht, Lehre, ”Evangelisation “ u. Mission, praktisches Zeugnis des Lebens). Bei der Verkündigung des ganzen Wortes Gottes (nicht nur des E. aus dem NT ) wird Gott der Gemeinde gegenwärtig, ereignet sich reale Gegenwart Jesu Christi (II. Vaticanum SC 7 ). Nach einer früh bezeugten Glaubensüberzeugung bewirken Verkünden u. Annahme des E. die Vergebung der Sünden. Daraus müßte sich eine ”Aufwertung“ des Wortgottesdienstes in der kath. Kirche ergeben. Die erstrangige Aufgabe des kirchlichen Amtes in allen drei Weihestufen ist die Verkündigung des E. (II. Vaticanum LG 28 ). – Die Evangelien als Schriften. In der frühen Kirche entstand eine Vielzahl von Evangelien, aber allgemeine Anerkennung erlangten nur vier (diejenigen nach Matthäus, Markus, Lukas u. Johannes), die als anerkannte zuerst im ”Kanon Muratori“ (um 200) bezeugt sind. Sie verbinden biographische Absichten im Sinn antiker (nicht moderner!) Biographien mit dem Glaubenszeugnis u. mit genaueren, von aktuellen Fragen bedingten Glaubensinterpretationen. Auf der Basis älterer Traditionsstücke formen sie die Reden u. die Praxis Jesu in mannigfaltiger literarischer Gestaltung. Die heutige, schon um 200 vorkommende Reihenfolge besagt nichts über die Entstehungszeit; sie ergab sich aus der Häufigkeit der liturgischen Verwendung. Wegen der zeitgeschichtlichen Umstände, die sich aus den Evangelien erschließen lassen, u. wegen des theol. Reflexionsstandes wird (gegen den Widerstand des wissenschaftsfeindlichen Fundamentalismus) heute im allgemeinen bei Mk etwa das Jahr 70, bei Mt u. Lk etwa 80 u. für Joh 90 angenommen. – Logienquelle, Synoptische Evangelien , Johanneische Schriften .
(griech. = die gute Botschaft), ein Wort, das außerhalb des NT eine gute Nachricht bezeichnet, im NT theol. gefüllt ist: Die von Gott durch Jesus Christus kommende gute Kunde oder die Botschaft vom Wirken Gottes in Jesus Christus zum Heil der Menschen. Adressat des Ev. Jesu ist der arme Mensch (Mt 11, 5), der sich in einer Situation des Elends vorfindet, die keine hoffnungsvollen Perspektiven bietet, u. sich auch einer Situation der Schuld vor Gott bewußt ist, so daß er von ihm Ablehnung u. Unheil erwarten müßte. Ihm sagt die gute Kunde an, daß ihm die liebende u. vergebende Zuwendung Gottes gilt, daß die Herrschaft Gottes ihm die endgültige Befreiung u. Rettung verheißt, so daß Grund zur Hoffnung ist, u. daß Gottes Herrschaft in dieser Welt bereits wirksam geworden ist (Mk 1, 14 f.) u. sie zur Vollendung führen wird. Diese Inhalte werden in den einzelnen Schriften des NT unterschiedlich akzentuiert (ein bedeutender Begriff ist E. bei Paulus). Der Begriff E. wird sodann ausgedehnt auf das-jenige, was Augen- u. Ohrenzeugen von Jesus selber wahrgenommen haben. Die Existenz, die Rede u. das Leben Jesu werden so zu einem Inhalt des Ev. (aber nicht zu einer Biographie im modernen Sinn). Mit E. in der Einzahl wird in der kirchlichen Sprache bis heute die ganze Verkündigung des Wortes Gottes bezeichnet (Predigt, Unterricht, Lehre, ”Evangelisation “ u. Mission, praktisches Zeugnis des Lebens). Bei der Verkündigung des ganzen Wortes Gottes (nicht nur des E. aus dem NT ) wird Gott der Gemeinde gegenwärtig, ereignet sich reale Gegenwart Jesu Christi (II. Vaticanum SC 7 ). Nach einer früh bezeugten Glaubensüberzeugung bewirken Verkünden u. Annahme des E. die Vergebung der Sünden. Daraus müßte sich eine ”Aufwertung“ des Wortgottesdienstes in der kath. Kirche ergeben. Die erstrangige Aufgabe des kirchlichen Amtes in allen drei Weihestufen ist die Verkündigung des E. (II. Vaticanum LG 28 ). – Die Evangelien als Schriften. In der frühen Kirche entstand eine Vielzahl von Evangelien, aber allgemeine Anerkennung erlangten nur vier (diejenigen nach Matthäus, Markus, Lukas u. Johannes), die als anerkannte zuerst im ”Kanon Muratori“ (um 200) bezeugt sind. Sie verbinden biographische Absichten im Sinn antiker (nicht moderner!) Biographien mit dem Glaubenszeugnis u. mit genaueren, von aktuellen Fragen bedingten Glaubensinterpretationen. Auf der Basis älterer Traditionsstücke formen sie die Reden u. die Praxis Jesu in mannigfaltiger literarischer Gestaltung. Die heutige, schon um 200 vorkommende Reihenfolge besagt nichts über die Entstehungszeit; sie ergab sich aus der Häufigkeit der liturgischen Verwendung. Wegen der zeitgeschichtlichen Umstände, die sich aus den Evangelien erschließen lassen, u. wegen des theol. Reflexionsstandes wird (gegen den Widerstand des wissenschaftsfeindlichen Fundamentalismus) heute im allgemeinen bei Mk etwa das Jahr 70, bei Mt u. Lk etwa 80 u. für Joh 90 angenommen. – Logienquelle, Synoptische Evangelien , Johanneische Schriften .