Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Eucharistie
(griech. ”eu“ = gut, ”charis“ = Geschenk, Gunst, ”eucharistein “ = sich reich beschenkt dankend verhalten, ”eucharistia“ = Danksagung), eines der beiden höchsten kirchlichen Sakramente, die Liturgie, in der die Kirche der Machterweise Gottes des Vaters in seinem Liebeswillen zur Schöpfung, zur Erwählung u. Befreiung Israels, zur Sendung seines Sohnes Jesus Christus, des Lebens, des Todes u. der Auferweckung Jesu im Heiligen Geist dankend gedenkt u. in dieser Erinnerung dieses Heilsgeschehen als gegenwärtig wahrnimmt. So glaubt die Kirche an das wirkliche Gegenwärtigsein Jesu in der verwandelnden Symbolhandlung mit den Gaben von Brot u. Wein u. an das gemeinschaftsbildende Wirken des Hl. Geistes in dieser Feier in der Gestalt eines gemeinsamen Mahlhaltens. 1. Zur neutestamentlichen Herkunft: Abendmahl.
2. Zur Geschichte. Die Möglichkeit von Vergegenwärtigung (realer Gegenwart) durch Erinnerung (Anamnese) ist der Judentum u. Hellenismus verbindende Gedanke. Das Gedenken der christlichen Gemeinde geschieht nicht eigenmächtig, sondern durch den Hl. Geist, den sie, der Erhörung gewiß, in der Epiklese um sein Wirken bittet. Aus der Überzeugung, daß Jesus Christus in einer neuen Weise bei seinen Gläubigen gegenwärtig ist, entsteht das Verständnis, daß er in Wirklichkeit der eigentliche Liturge ist. Im Glauben an seine Selbstgabe beim Abendmahl an die Seinen u. am Kreuz in die Hände des Vaters kommt im 2. Jh. die Auffassung auf, in der E. sei die Verheißung eines ”reinen Opfers“ (Mal 1, 11) erfüllt. Die in der frühchristlichen Gemeinde gemiedenen Begriffe ”Priester“ u. ”Opfer“ werden nun kirchlich adaptiert (Cyprian †258). Ambrosius († 397) befaßt sich unseres Wissens erstmals genauer mit der Verwandlung (griech. ”metabole “) der Gaben. Augustinus († 430) sieht die E. im Rahmen seiner Zeichentheorie (Sakrament), in der das Zeichen als das eigentlich Wirkliche gilt, u. wendet sich der kirchebildenden Kraft der E. zu. Der Einfluß des germanischen Denkens verursacht zwei Abendmahlsstreite im 9. u. 11. Jh., in denen deutlich wird, daß die Wirklichkeit von Abbild, Symbol u. geistiger Gegenwart nicht mehr begriffen wird (”figura“, später ”signum“, wird gegen ”veritas“ ausgespielt; Symbolismus steht gegen krassen Realismus). Im 11. Jh. bahnt sich die spätere Lehre von der Transsubstantiation an (röm. Synode 1079). Auf die Einwände der Reformatoren gegen die Transsubstantiationslehre, den Opferbegriff in der Theorie des Meßopfers u. die Verweigerung der Kelchkommunion für Laien (Abendmahl) reagiert das Konzil von Trient mit umfangreichen Erklärungen: In der E. ist der Leib u. das Blut Jesu Christi zusammen mit seiner Seele u. seiner Gottheit ”wahrhaft, wirklich u. wesentlich (substantialiter)“ u. nicht nur in Zeichen, Bild oder Wirksamkeit gegenwärtig. Dies geschehe dadurch, daß die ganze Brotsubstanz (Substanz = das geistige Wesen) in den Leib u. die ganze Weinsubstanz in das Blut Jesu Christi verwandelt werden, während die Species von Brot u. Wein erhalten bleiben; diese Wandlung werde ”sehr treffend“ (”aptissime“) Transsubstantiation genannt. Auf die Warnung der Reformatoren, daß die Meßopferlehre das einmalige Geschehen am Kreuz entwerte, antwortet das Konzil von Trient, daß die E. die Darstellung (”repraesentatio“), das Gedächtnis (”memoria“) u. die Zuwendung (”applicatio“) jenes einmaligen Kreuzesopfers sei. Die Verweigerung des Laienkelchs wird vom Konzil (nicht dogmatisch verpflichtend) verteidigt, weil ”der ganze, unversehrte Christus“ auch unter ”der bloßen Gestalt des Brotes genossen“ werde (sog. Konkomitanzlehre).
3. Heutige Aspekte. Die in ökumenischem Geist erneuerte kath. Theologie der E. im 20. Jh. hat ein erweitertes Verständnis der Gegenwartsweisen Jesu in der E. gewonnen; die reale Gegenwart ist die Gegenwart des erhöhten, in seiner Leiblichkeit ”verklärten“ Jesus, also eine somatisch-pneumatische, nicht physikalischräumliche Realpräsenz, die eingebettet ist in die ”Aktualpräsenz“ seiner ganzen heilwirkenden Existenz. Dazu gehört wesentlich das versöhnende Geschehen am Kreuz. Die Feier ist Mitvollzug der Selbstgabe Jesu an den Vater in seinem Tod durch die Glaubenden u. in diesem Sinn ein ”Opfer der Kirche“. Jesus Christus als der eigentliche Liturge gibt diese Gegenwart u. damit sich selber den Glaubenden (alle Sakramente sind ”Sakramente des Glaubens“) im Zeichen eines Mahles, das als solches gemeinschaftsstiftenden Charakter hat. Die heutige eucharistische Liturgie ist durch zeremonielle Einflüsse u. Ästhetisierungswillen als Feier der Gegenwart Jesu geprägt, während ihre ursprüngliche Gestalt als Brotbrechen,Miteinander-Teilen u. Mahlhalten hinter den rituellen Subtilitäten verschwindet. Die Verehrung der eucharistischen Brotgabe außerhalb der Eucharistiefeier (Anbetung vor dem Tabernakel, Prozessionen) soll ihren antireformatorischen Protest- u. Demonstrationscharakter verlieren u. den Zusammenhang mit der gemeinschaftlichen Feier erkennen lassen. Die früher übliche Trennung des dogmatischen Lehrstücks über die E. in Sakrament, Meßopfer u. Kommunion wird nicht mehr aufrechterhalten. Zu den wesentlichen offen gebliebenen Fragen gehört die nach einer eucharistischen Gemeinschaft der in Kirchen von einander getrennten Christen. Die volle gegenseitige Abendmahlsgemeinschaft (mit Predigt u. Kommunion) heißt ”Interkommunion“. Die allgemeine Öffnung der Abendmahlsgemeinschaft für Mitglieder anderer Kirchen heißt ”offene Kommunion“, die es auf Ausnahmefälle begrenzt geben kann. Die Beschränkung der Abendmahlsgemeinschaft auf Mitglieder der eigenen Kirche heißt ”geschlossene Kommunion“. Der offizielle röm.-kath. Standpunkt besagt, daß die E. Zeichen der vollen bestehenden Einheit im Glauben ist u. die kath. Kirche deshalb an der ”geschlossenen Kommunion“ festhält. Da im Abendmahl der reformatorischen Kirchen ”die ursprüngliche u. vollständigeWirklichkeit (substantia)“ des eucharistischen Mysteriums nicht bewahrt sei (II. Vaticanum UR 22 ), ist Katholiken die Teilnahme an diesem Abendmahl nicht erlaubt (CIC von 1983 c. 844 § 1). Angehörige reformatorischer Kirchen können unter bestimmten Bedingungen an der kath. eucharistischen Kommunion teilnehmen (ebd. c. 844 § 4). Da die orthodoxen Ostkirchen trotz der Trennung wahre Sakramente besitzen, ”vor allem die E.“, ”wodurch sie in ganz enger Verwandtschaft bis heute mit uns verbunden sind“, ist eine wechselseitige eucharistische Gemeinschaft mit ihnen unter bestimmten Bedingungen ”nicht nur möglich, sondern auch ratsam“ (UR 15 ). Bei den orthodoxen Ostkirchen sind nur seltene Ausnahmen von ihrer ”geschlossenen Kommunion“ gestattet. Die aus der Reformation hervorgegangenen Kirchen praktizieren im allgemeinen die ”offene Kommunion“ auch für röm.-kath. u. orthodoxe Christen. Der theol. Haupteinwand gegen diese Beschränkungen besteht in den Hinweisen, daß die E. schon vom Altertum an nicht nur als Bekenntnis bestehender Einheit im Glauben, sondern auch als Mittel u. Weg zu ihr verstanden wurde, u. daß der Hl. Geist eine substantielle Einheit im Glauben u. eine sakramentale Einheit durch die Taufe aufrechterhalten hat u. immerfort neu erwirkt. Eva (hebr. ”chawwah“, wohl = die Lebendige), in der Bibel die erste Frau, Adam partnerschaftlich zugesellt. In der Erzählung von ihrer Erschaffung aus einer Rippe des Adam werden ihre Wesensgleichheit u. Gleichwertigkeit mit dem Mann wie ihre Verschiedenartigkeit von ihm angesprochen, näher verdeutlicht durch die Namen-Gebung: sie steht auf einer Ebene wie der ersteMann, herausgehoben über alle anderen Lebewesen, das ”Gegenüber “ desMannes (Gen 2, 23). Zusammen mit ihm hat sie den Auftrag, die Erde als Schöpfung Gottes u. als gemeinsames Lebenshaus zu hüten u. dafür Verantwortung zu tragen (beide zusammen sind Bild, d. h. Repräsentanten Gottes; Gen 1, 26 ff.). Biblische Texte der spät-atl. u. der ntl. Zeit haben bei der Auslegung der E.-Gestalt in übersteigerter Abwehrhaltung gegenüber der eigenen sexuellen Bedrohtheit u. in Auseinandersetzung mit hellenistischen Auffassungen zu negativen Klischees gegriffen, um ihre eigene Tradition zu verteidigen, u. dadurch eine verhängnisvolle Fehldeutung Evas als Urbild der verführerischen Frauen eingeleitet.
2. Zur Geschichte. Die Möglichkeit von Vergegenwärtigung (realer Gegenwart) durch Erinnerung (Anamnese) ist der Judentum u. Hellenismus verbindende Gedanke. Das Gedenken der christlichen Gemeinde geschieht nicht eigenmächtig, sondern durch den Hl. Geist, den sie, der Erhörung gewiß, in der Epiklese um sein Wirken bittet. Aus der Überzeugung, daß Jesus Christus in einer neuen Weise bei seinen Gläubigen gegenwärtig ist, entsteht das Verständnis, daß er in Wirklichkeit der eigentliche Liturge ist. Im Glauben an seine Selbstgabe beim Abendmahl an die Seinen u. am Kreuz in die Hände des Vaters kommt im 2. Jh. die Auffassung auf, in der E. sei die Verheißung eines ”reinen Opfers“ (Mal 1, 11) erfüllt. Die in der frühchristlichen Gemeinde gemiedenen Begriffe ”Priester“ u. ”Opfer“ werden nun kirchlich adaptiert (Cyprian †258). Ambrosius († 397) befaßt sich unseres Wissens erstmals genauer mit der Verwandlung (griech. ”metabole “) der Gaben. Augustinus († 430) sieht die E. im Rahmen seiner Zeichentheorie (Sakrament), in der das Zeichen als das eigentlich Wirkliche gilt, u. wendet sich der kirchebildenden Kraft der E. zu. Der Einfluß des germanischen Denkens verursacht zwei Abendmahlsstreite im 9. u. 11. Jh., in denen deutlich wird, daß die Wirklichkeit von Abbild, Symbol u. geistiger Gegenwart nicht mehr begriffen wird (”figura“, später ”signum“, wird gegen ”veritas“ ausgespielt; Symbolismus steht gegen krassen Realismus). Im 11. Jh. bahnt sich die spätere Lehre von der Transsubstantiation an (röm. Synode 1079). Auf die Einwände der Reformatoren gegen die Transsubstantiationslehre, den Opferbegriff in der Theorie des Meßopfers u. die Verweigerung der Kelchkommunion für Laien (Abendmahl) reagiert das Konzil von Trient mit umfangreichen Erklärungen: In der E. ist der Leib u. das Blut Jesu Christi zusammen mit seiner Seele u. seiner Gottheit ”wahrhaft, wirklich u. wesentlich (substantialiter)“ u. nicht nur in Zeichen, Bild oder Wirksamkeit gegenwärtig. Dies geschehe dadurch, daß die ganze Brotsubstanz (Substanz = das geistige Wesen) in den Leib u. die ganze Weinsubstanz in das Blut Jesu Christi verwandelt werden, während die Species von Brot u. Wein erhalten bleiben; diese Wandlung werde ”sehr treffend“ (”aptissime“) Transsubstantiation genannt. Auf die Warnung der Reformatoren, daß die Meßopferlehre das einmalige Geschehen am Kreuz entwerte, antwortet das Konzil von Trient, daß die E. die Darstellung (”repraesentatio“), das Gedächtnis (”memoria“) u. die Zuwendung (”applicatio“) jenes einmaligen Kreuzesopfers sei. Die Verweigerung des Laienkelchs wird vom Konzil (nicht dogmatisch verpflichtend) verteidigt, weil ”der ganze, unversehrte Christus“ auch unter ”der bloßen Gestalt des Brotes genossen“ werde (sog. Konkomitanzlehre).
3. Heutige Aspekte. Die in ökumenischem Geist erneuerte kath. Theologie der E. im 20. Jh. hat ein erweitertes Verständnis der Gegenwartsweisen Jesu in der E. gewonnen; die reale Gegenwart ist die Gegenwart des erhöhten, in seiner Leiblichkeit ”verklärten“ Jesus, also eine somatisch-pneumatische, nicht physikalischräumliche Realpräsenz, die eingebettet ist in die ”Aktualpräsenz“ seiner ganzen heilwirkenden Existenz. Dazu gehört wesentlich das versöhnende Geschehen am Kreuz. Die Feier ist Mitvollzug der Selbstgabe Jesu an den Vater in seinem Tod durch die Glaubenden u. in diesem Sinn ein ”Opfer der Kirche“. Jesus Christus als der eigentliche Liturge gibt diese Gegenwart u. damit sich selber den Glaubenden (alle Sakramente sind ”Sakramente des Glaubens“) im Zeichen eines Mahles, das als solches gemeinschaftsstiftenden Charakter hat. Die heutige eucharistische Liturgie ist durch zeremonielle Einflüsse u. Ästhetisierungswillen als Feier der Gegenwart Jesu geprägt, während ihre ursprüngliche Gestalt als Brotbrechen,Miteinander-Teilen u. Mahlhalten hinter den rituellen Subtilitäten verschwindet. Die Verehrung der eucharistischen Brotgabe außerhalb der Eucharistiefeier (Anbetung vor dem Tabernakel, Prozessionen) soll ihren antireformatorischen Protest- u. Demonstrationscharakter verlieren u. den Zusammenhang mit der gemeinschaftlichen Feier erkennen lassen. Die früher übliche Trennung des dogmatischen Lehrstücks über die E. in Sakrament, Meßopfer u. Kommunion wird nicht mehr aufrechterhalten. Zu den wesentlichen offen gebliebenen Fragen gehört die nach einer eucharistischen Gemeinschaft der in Kirchen von einander getrennten Christen. Die volle gegenseitige Abendmahlsgemeinschaft (mit Predigt u. Kommunion) heißt ”Interkommunion“. Die allgemeine Öffnung der Abendmahlsgemeinschaft für Mitglieder anderer Kirchen heißt ”offene Kommunion“, die es auf Ausnahmefälle begrenzt geben kann. Die Beschränkung der Abendmahlsgemeinschaft auf Mitglieder der eigenen Kirche heißt ”geschlossene Kommunion“. Der offizielle röm.-kath. Standpunkt besagt, daß die E. Zeichen der vollen bestehenden Einheit im Glauben ist u. die kath. Kirche deshalb an der ”geschlossenen Kommunion“ festhält. Da im Abendmahl der reformatorischen Kirchen ”die ursprüngliche u. vollständigeWirklichkeit (substantia)“ des eucharistischen Mysteriums nicht bewahrt sei (II. Vaticanum UR 22 ), ist Katholiken die Teilnahme an diesem Abendmahl nicht erlaubt (CIC von 1983 c. 844 § 1). Angehörige reformatorischer Kirchen können unter bestimmten Bedingungen an der kath. eucharistischen Kommunion teilnehmen (ebd. c. 844 § 4). Da die orthodoxen Ostkirchen trotz der Trennung wahre Sakramente besitzen, ”vor allem die E.“, ”wodurch sie in ganz enger Verwandtschaft bis heute mit uns verbunden sind“, ist eine wechselseitige eucharistische Gemeinschaft mit ihnen unter bestimmten Bedingungen ”nicht nur möglich, sondern auch ratsam“ (UR 15 ). Bei den orthodoxen Ostkirchen sind nur seltene Ausnahmen von ihrer ”geschlossenen Kommunion“ gestattet. Die aus der Reformation hervorgegangenen Kirchen praktizieren im allgemeinen die ”offene Kommunion“ auch für röm.-kath. u. orthodoxe Christen. Der theol. Haupteinwand gegen diese Beschränkungen besteht in den Hinweisen, daß die E. schon vom Altertum an nicht nur als Bekenntnis bestehender Einheit im Glauben, sondern auch als Mittel u. Weg zu ihr verstanden wurde, u. daß der Hl. Geist eine substantielle Einheit im Glauben u. eine sakramentale Einheit durch die Taufe aufrechterhalten hat u. immerfort neu erwirkt. Eva (hebr. ”chawwah“, wohl = die Lebendige), in der Bibel die erste Frau, Adam partnerschaftlich zugesellt. In der Erzählung von ihrer Erschaffung aus einer Rippe des Adam werden ihre Wesensgleichheit u. Gleichwertigkeit mit dem Mann wie ihre Verschiedenartigkeit von ihm angesprochen, näher verdeutlicht durch die Namen-Gebung: sie steht auf einer Ebene wie der ersteMann, herausgehoben über alle anderen Lebewesen, das ”Gegenüber “ desMannes (Gen 2, 23). Zusammen mit ihm hat sie den Auftrag, die Erde als Schöpfung Gottes u. als gemeinsames Lebenshaus zu hüten u. dafür Verantwortung zu tragen (beide zusammen sind Bild, d. h. Repräsentanten Gottes; Gen 1, 26 ff.). Biblische Texte der spät-atl. u. der ntl. Zeit haben bei der Auslegung der E.-Gestalt in übersteigerter Abwehrhaltung gegenüber der eigenen sexuellen Bedrohtheit u. in Auseinandersetzung mit hellenistischen Auffassungen zu negativen Klischees gegriffen, um ihre eigene Tradition zu verteidigen, u. dadurch eine verhängnisvolle Fehldeutung Evas als Urbild der verführerischen Frauen eingeleitet.