Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Ekklesiologie
   (über den Begriff des griech. ”ekklesia“: Kirche) bezeichnet in der kath. Theologie die Lehre über die Kirche. Eine systematische E. fehlte durch viele Jhh., Einzelthemen wurden von der Kirchenväterzeit an gründlich reflektiert, im Mittelalter mit einem starken kirchenrechtlichen Übergewicht, auch in mystischer Zuwendung zu Bildern der Kirche (Braut). Im 15. Jh. begegnen ein ”Tractatus de Ecclesia“ u. eine ”Summa de Ecclesia“. Auf eine kontroverstheol. u. apologetische Phase in der Folge der Reformation entstanden in der Tübinger Schule des 19. Jh. von der Pneumatologie u. Inkarnationstheologie geprägte ganzheitliche Ansätze der Lehre von der Kirche. In der klassischen Theologie wurden dagegen die Themen der E. in der Fundamentaltheologie vorgetragen. In historischen Nachweisen u. Argumentationsformen befaßte man sich mit der ”Stiftung“ der Kirche durch Jesus Christus, mit ihrer Lehrautorität, ihrer Hierarchie usw.; mit Einbeziehung dogmatischer Aspekte, da die Wesensmerkmale (Kennzeichen) der Kirche in das Glaubensbekenntnis aufgenommen wurden u. damit Gegenstand des Glaubens sind; ferner da die wesentlichen theol. Aussagen über Heilige Schrift u. Tradition (über die bloß historischen Probleme hinaus) eine Glaubenslehre über die Kirche voraussetzen. In den Diskussionen des 20. Jh. über die Kirche als GrundoderWurzelsakrament u. Jesus Christus als Ursakrament bahnte sich eine ganzheitliche, dogmatische, d. h. vom Glauben her bestimmte E. an, die das II. Vaticanum mit seinem sakramentalen Verständnis der Kirche beeinflußte (Communio-Ekklesiologie ).
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