Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Diakon
(griech. = Diener), im NT Bezeichnung für den Inhaber u. die Inhaberin eines kirchlichen Amtes (Phil 1, 1; Röm 16, 1; 1 Tim , 8–13), das direkt dem Bischof zugeordnet war u. caritative u. verwaltende Aufgaben hatte. Falls die 7 Männer Apg 6, 1–6 Diakone u. Leiter der hellenistischen Gemeinde waren, kamen dem D. auch Aufgaben in Lehre u. Leitung zu (vgl. Apg 6, 8 – 8, 40). In der alten Kirche blieb die Zuordnung zum Bischof; zu den Aufgaben gehörten soziale Fürsorge, Vermögensverwaltung, liturgische Assistenz (eigenständig in der Taufliturgie um 300 n.Chr.), Krankenseelsorge, Predigt (4. Jh.). Eine Diakonin ist Röm 16, 1 bezeugt. Diakoninnen mit sozial-caritativen u. liturgischen Aufgaben gab es im kirchlichen Osten vom 3. bis 10. Jh., mit gewissen Unterschieden in der Weiheform, in der westlichen Kirche vom 6. bis zum 13. Jh. Die Frage, ob dieWeihe zum D. u. zur Diakonin als Sakrament anzusehen sei, stellte sich in der Zeit des selbständigen Diakonats nicht. Die sich ausdehnende Übernahme diakonischer Aufgaben durch die ”Priester zweiten Grades“ führte dazu, daß die Diakone spätestens im Frühmittelalter nicht mehr engste Mitarbeiter des Bischofs waren u. der Diakonat als ein Grad der ”höheren Weihen“ nur eine Durchgangsstufe zum Priestertum war. Das II. Vaticanum führte, nach vergeblichen früheren Versuchen u. nach ausreichender Vorbereitung in ”Diakonatskreisen“, den ständigen Diakonat in der lat. Kirche wieder ein (LG 29 , vgl. AG 17 ), wobei es vor allem durch den Priestermangel motiviert war. Die Weihe durch Handauflegung ist sakramental. Der Amtsauftrag des D. in sozial-caritativem Dienst, in der Glaubensverkündigung u. in der Liturgie wird vom Konzil ohne Anspruch auf Vollständigkeit u. ohne theol. Begründung genannt; der D. gehört mit Priester u. Bischof zu den Inhabern des Weiheamtes, wird aber nicht zum Priesteramt, sondern zum Dienstamt geweiht. In der röm.-kath. Kirche wurden nach dem Konzil ”Laien“ mit verschiedenen Aufgaben betraut, die früher den Inhabern des Weiheamtes vorbehalten waren (Leitung der Eheliturgie u. des Begräbnisses, Darreichung der Kommunion, Predigt), so daß sich spezifische Aufgaben des D. nicht benennen lassen. Vielfach fungiert er, anders als in der alten Kirche, einfach als Gehilfe des Priesters. Eine Theologie des Diakonats kann diesen, unter Hinweis auf den dienenden Jesus, als greifbare u. spezifische Manifestation des Dienstcharakters des kirchlichen Amtes verstehen. Mit der Wiedereinführung des ständigen Diakonats seit 1967 (1999 über 20 000 ständige Diakone) wurde nicht einfach der alte Diakonat wiederhergestellt, vielmehr handelt es sich um die Einführung eines neuen Weiheamtes unter Rückgriff auf Elemente der Tradition. Damit bekennt sich die kirchliche Leitung zu ihrer Kompetenz, das Amt je nach den Erfordernissen der Zeit differenzierend auszugestalten u. Aufgaben auch im sakramentalen Bereich unterschiedlich zuzuweisen. Daher wäre es ihr nun möglich, den Diakonen die Leitung von Bußgottesdiensten u. die Krankensalbung anzuvertrauen (dringendes Erfordernis in der Kranken-, Alten- u. Gefangenenseelsorge). Ebenso wäre es ihr möglich, das Amt der ständigen sakramental geweihten Diakonin einzuführen (das Kirchenrecht versagt derzeit Frauen eine ”höhere Weihe“). – Mit ausschließlich liturgischen Aufgaben sind die Diakone in vielen orthodoxen Ostkirchen betraut. Die (nicht ordinierten) Diakone in den aus der Reformation hervorgegangenen Kirchen sind überwiegend ehrenamtlich im sozial-caritativen Bereich tätigt, die Schwesternschaft der (kirchlich eingesegneten) Diakonissen arbeitet seit Mitte des 19. Jh. v. a. in der Krankenpflege.
(griech. = Diener), im NT Bezeichnung für den Inhaber u. die Inhaberin eines kirchlichen Amtes (Phil 1, 1; Röm 16, 1; 1 Tim , 8–13), das direkt dem Bischof zugeordnet war u. caritative u. verwaltende Aufgaben hatte. Falls die 7 Männer Apg 6, 1–6 Diakone u. Leiter der hellenistischen Gemeinde waren, kamen dem D. auch Aufgaben in Lehre u. Leitung zu (vgl. Apg 6, 8 – 8, 40). In der alten Kirche blieb die Zuordnung zum Bischof; zu den Aufgaben gehörten soziale Fürsorge, Vermögensverwaltung, liturgische Assistenz (eigenständig in der Taufliturgie um 300 n.Chr.), Krankenseelsorge, Predigt (4. Jh.). Eine Diakonin ist Röm 16, 1 bezeugt. Diakoninnen mit sozial-caritativen u. liturgischen Aufgaben gab es im kirchlichen Osten vom 3. bis 10. Jh., mit gewissen Unterschieden in der Weiheform, in der westlichen Kirche vom 6. bis zum 13. Jh. Die Frage, ob dieWeihe zum D. u. zur Diakonin als Sakrament anzusehen sei, stellte sich in der Zeit des selbständigen Diakonats nicht. Die sich ausdehnende Übernahme diakonischer Aufgaben durch die ”Priester zweiten Grades“ führte dazu, daß die Diakone spätestens im Frühmittelalter nicht mehr engste Mitarbeiter des Bischofs waren u. der Diakonat als ein Grad der ”höheren Weihen“ nur eine Durchgangsstufe zum Priestertum war. Das II. Vaticanum führte, nach vergeblichen früheren Versuchen u. nach ausreichender Vorbereitung in ”Diakonatskreisen“, den ständigen Diakonat in der lat. Kirche wieder ein (LG 29 , vgl. AG 17 ), wobei es vor allem durch den Priestermangel motiviert war. Die Weihe durch Handauflegung ist sakramental. Der Amtsauftrag des D. in sozial-caritativem Dienst, in der Glaubensverkündigung u. in der Liturgie wird vom Konzil ohne Anspruch auf Vollständigkeit u. ohne theol. Begründung genannt; der D. gehört mit Priester u. Bischof zu den Inhabern des Weiheamtes, wird aber nicht zum Priesteramt, sondern zum Dienstamt geweiht. In der röm.-kath. Kirche wurden nach dem Konzil ”Laien“ mit verschiedenen Aufgaben betraut, die früher den Inhabern des Weiheamtes vorbehalten waren (Leitung der Eheliturgie u. des Begräbnisses, Darreichung der Kommunion, Predigt), so daß sich spezifische Aufgaben des D. nicht benennen lassen. Vielfach fungiert er, anders als in der alten Kirche, einfach als Gehilfe des Priesters. Eine Theologie des Diakonats kann diesen, unter Hinweis auf den dienenden Jesus, als greifbare u. spezifische Manifestation des Dienstcharakters des kirchlichen Amtes verstehen. Mit der Wiedereinführung des ständigen Diakonats seit 1967 (1999 über 20 000 ständige Diakone) wurde nicht einfach der alte Diakonat wiederhergestellt, vielmehr handelt es sich um die Einführung eines neuen Weiheamtes unter Rückgriff auf Elemente der Tradition. Damit bekennt sich die kirchliche Leitung zu ihrer Kompetenz, das Amt je nach den Erfordernissen der Zeit differenzierend auszugestalten u. Aufgaben auch im sakramentalen Bereich unterschiedlich zuzuweisen. Daher wäre es ihr nun möglich, den Diakonen die Leitung von Bußgottesdiensten u. die Krankensalbung anzuvertrauen (dringendes Erfordernis in der Kranken-, Alten- u. Gefangenenseelsorge). Ebenso wäre es ihr möglich, das Amt der ständigen sakramental geweihten Diakonin einzuführen (das Kirchenrecht versagt derzeit Frauen eine ”höhere Weihe“). – Mit ausschließlich liturgischen Aufgaben sind die Diakone in vielen orthodoxen Ostkirchen betraut. Die (nicht ordinierten) Diakone in den aus der Reformation hervorgegangenen Kirchen sind überwiegend ehrenamtlich im sozial-caritativen Bereich tätigt, die Schwesternschaft der (kirchlich eingesegneten) Diakonissen arbeitet seit Mitte des 19. Jh. v. a. in der Krankenpflege.