Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Depositum fidei
   (lat.), ein ”objektivierender“, sachhafter Begriff (deutsch: Glaubenshinterlage, Glaubensschatz, Glaubensvermächtnis), beruht auf der Vorstellung, daß aus dem Heilsgut, das Jesus Christus in seiner Verkündigung u. Praxis vermittelte,Wesentliches der Kirche anvertraut ist. Nach amtlichem kath. Verständnis hat sie dieses Glaubensgut unverfälscht zu hüten (1 Tim 6, 20; 2 Tim 1, 12 ff.) u. authentisch zu erklären, wobei sie vor Irrtum im wesentlichen bewahrt wird (Unfehlbarkeit; II. Vaticanum DV 10 ). Darüber hinaus hat sie es zu aktualisieren, in der jeweiligen Situation verständlich u. fruchtbar zu machen (soweit das von ihr u. nicht von Gott allein abhängt). Diese Aufgabe hinsichtlich des D. f. kommt allen Mitgliedern der Kirche, keineswegs nur den Amtsträgern, zu; sie wird nicht nur durch Lehren u. Predigen, sondern auch durch Lebenspraxis (Glaubhaftmachen des D. f.) u. Liturgie realisiert. Das D. f. ist im Lauf der Jahrhunderte durch Elemente älterer Philosophien u. Mentalitäten, Antworten auf frühere Fragen, geschichtlich unterschiedliche Schwerpunktsetzungen zu einem so umfangreichen Gebilde angewachsen, daß nicht alles davon wesentlich ist. Die Auffassung, die Glaubenslehre lasse sich nur im ganzen annehmen, entstammt einer Ideologie des Totalitarismus. – Glaubenssinn, Hierarchie der Wahrheiten , Tradition .
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