Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Demokratisierung in der Kirche
Demokratie (griech. = Volksherrschaft) bedeutet nicht das Fehlen einer Ordnungsmacht, sondern die ”Selbstregierung“ der Staatsbürger in dem Sinn, daß die Organisierung von Aufsicht u. Ordnung vom ”Volk“ ausgeht u. kontrolliert wird. Voraussetzung ist, daß alle Mitglieder des Gemeinwesens als gleichberechtigt anerkannt sind; Folge ist die Bejahung von Mehrheitsentscheidungen (die die universalen Menschenrechte nicht verletzen dürfen). Zur Zeit des II. Vaticanums u. danach (60er Jahre des 20. Jh. u. später) wurde in der kath. Kirche eine D. gefordert. Von seiten kirchlicher Autoritäten wurde die Ablehnung damit begründet, daß die Kirche von der Selbstmitteilung Gottes in seiner Offenbarung gegründet u. für alle Zeiten (auch unter allen gesellschaftlichen, politischen Umständen) an sie gebunden sei; die Institution des kirchlichen Amtes sei als Dienst zurWahrung des Zusammenhangs des heutigen Offenbarungsglaubens u. der heutigen Kirche mit dem Ursprung (Garantie der Identität) von Gott gewollt (”göttlichen Rechts“); die daraus notwendig zu folgernde Aufsichts- u. Ordnungsmacht sei sakramental u. daher wenigstens im Prinzip unantastbar begründet (Hierarchie des Weiheamts). Aus diesen Gründen sei die weltliche Ordnungsstruktur einer Demokratie sachlich u. sprachlich auf die Kirche nicht übertragbar. Diese zutreffende Argumentation ist dahingehend zu ergänzen, daß die in diesem Zusammenhang oft herangezogene Communio-Ekklesiologie nicht überzeugend ist u. daß die Forderung nach D. eine sachliche Berechtigung hat, daß ihre Erfüllung jedoch nicht als D. verstanden werden kann: Die Selbstmitteilung Gottes in seinem heiligen Pneuma an alle Mitglieder der Kirche, ihre Berufung durch Gott, ihre Heiligung durch Taufe u. Firmung begründen eine vor jeder institutionellen Differenzierung liegende grundsätzliche Gleichheit, aus der je nach sachlicher Kompetenz der Anspruch auf Mitbestimmung abgeleitet werden kann (Mitspracherecht in Fragen des Glaubens u. der Ethik, Beteiligung an Reformen, gerade auch hinsichtlich der Stellung der Frauen in der Kirche, Mitwirkung bei der Besetzung kirchlicher Ämter usw.). Umgekehrt ist nicht zu übersehen, wie weit (wenn auch nicht überall) verbreitet ein ”Paternalismus “ kirchlicher Amtsträger ist, der Mitchristen bevormundet, zurücksetzt oder einfach ignoriert.
Demokratie (griech. = Volksherrschaft) bedeutet nicht das Fehlen einer Ordnungsmacht, sondern die ”Selbstregierung“ der Staatsbürger in dem Sinn, daß die Organisierung von Aufsicht u. Ordnung vom ”Volk“ ausgeht u. kontrolliert wird. Voraussetzung ist, daß alle Mitglieder des Gemeinwesens als gleichberechtigt anerkannt sind; Folge ist die Bejahung von Mehrheitsentscheidungen (die die universalen Menschenrechte nicht verletzen dürfen). Zur Zeit des II. Vaticanums u. danach (60er Jahre des 20. Jh. u. später) wurde in der kath. Kirche eine D. gefordert. Von seiten kirchlicher Autoritäten wurde die Ablehnung damit begründet, daß die Kirche von der Selbstmitteilung Gottes in seiner Offenbarung gegründet u. für alle Zeiten (auch unter allen gesellschaftlichen, politischen Umständen) an sie gebunden sei; die Institution des kirchlichen Amtes sei als Dienst zurWahrung des Zusammenhangs des heutigen Offenbarungsglaubens u. der heutigen Kirche mit dem Ursprung (Garantie der Identität) von Gott gewollt (”göttlichen Rechts“); die daraus notwendig zu folgernde Aufsichts- u. Ordnungsmacht sei sakramental u. daher wenigstens im Prinzip unantastbar begründet (Hierarchie des Weiheamts). Aus diesen Gründen sei die weltliche Ordnungsstruktur einer Demokratie sachlich u. sprachlich auf die Kirche nicht übertragbar. Diese zutreffende Argumentation ist dahingehend zu ergänzen, daß die in diesem Zusammenhang oft herangezogene Communio-Ekklesiologie nicht überzeugend ist u. daß die Forderung nach D. eine sachliche Berechtigung hat, daß ihre Erfüllung jedoch nicht als D. verstanden werden kann: Die Selbstmitteilung Gottes in seinem heiligen Pneuma an alle Mitglieder der Kirche, ihre Berufung durch Gott, ihre Heiligung durch Taufe u. Firmung begründen eine vor jeder institutionellen Differenzierung liegende grundsätzliche Gleichheit, aus der je nach sachlicher Kompetenz der Anspruch auf Mitbestimmung abgeleitet werden kann (Mitspracherecht in Fragen des Glaubens u. der Ethik, Beteiligung an Reformen, gerade auch hinsichtlich der Stellung der Frauen in der Kirche, Mitwirkung bei der Besetzung kirchlicher Ämter usw.). Umgekehrt ist nicht zu übersehen, wie weit (wenn auch nicht überall) verbreitet ein ”Paternalismus “ kirchlicher Amtsträger ist, der Mitchristen bevormundet, zurücksetzt oder einfach ignoriert.