Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Dekalog
   (griech. = Zehnwort), Fachausdruck für die biblisch in zwei Versionen (Ex 20, 2–17; Dtn 5, 6–21) überlieferten ”Zehn Gebote“ Gottes. Das Erste Testament schreibt dem D. besondere Bedeutung, weil von Gott selber niedergeschrieben (Ex 20), zu; er stellt das Grundgesetz Israels im Bund dar. Die heutige Forschung diskutiert eine Entstehung in der Zeit vom 8. bis 6. Jh. v.Chr. Unter Erinnerung an die Befreiung aus der Knechtschaft durch ihn verbietet Gott die Verehrung fremder Götter u. Bilder (Hauptgebot), womit auch die religiöse Identität Israels in polytheistischer Umwelt geschützt wird. Einzelgebote (-verbote) mit stark sozio-kultureller Prägung sollen ein positives menschliches Zusammenleben garantieren. Im NTwird der D. im ganzen nicht zitiert, doch finden sich seineWeisungen der Sache nach in der Betonung der Einzigkeit Gottes, in der Identifizierung von Gottes- u. Nächstenliebe u. in mannigfachem Eingehen auf die Einzelgebote. Schon bei frühen Kirchenvätern des 2. Jh. u. von da an bis zur Scholastik einschließlich wird die Übereinstimmung des D. mit dem natürlichen Sittengesetz thematisiert; damit wurde dem D. überzeitliche Qualität zugeschrieben.Nachdem seit dem 16. Jh. die ”Sittenlehre“ in Katechismen (auch lutherischen) u. Handbüchern der Moraltheologie der Gliederung des D. folgend vorgetragen wurde, ”aktualisierte“ man die Inhalte der Gebote u. vor allem der Verbote in zeitbedingter u. teilweise sehr kasuistischer Form (folgenschwer die dadurch bedingte Verfälschung des 6. Gebots im Dienst einer repressiven Sexualmoral). In dieser detaillierten Gestalt lag der D. auch der Gewissenserforschung bzw. der Befragung mittels eines ”Beichtspiegels“ zugrunde. Nur schwer findet die Theologie zu einer neuen, positiven Würdigung des D. als Zeugnis des Glaubens an einen lebens- u. menschenfreundlichen Gott zurück.
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